BEZIRK AMSTETTEN. Seit Ende Oktober dieses Jahres wurde in Österreich bei Wildvögeln vermehrt die Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen. Daher hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestimmte Risikogebiete definiert, für die die Stallpflicht gilt. Auch der Großteil des Bezirks Amstetten ist betroffen.
Hier gilt ab heute, Dienstag (5. Dezember) ab 50 Vögeln die Stallpflicht. Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.
Vogelgrippe
Erreger der Vogelgrippe (Aviäre Influenza oder Geflügelpest) sind Influenzaviren und kommen weltweit vor. Die Vogelgrippe ist für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine indirekte Ansteckung über Luft möglich.
Menschen und andere Säugetiere (wie etwa Schweine, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze) können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit aviären Influenza-Viren infizieren. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.
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