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Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Biogasanlage in Aschbach-Markt

Michaela Aichinger, 18.07.2025 11:39

ASCHBACH-MARKT. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerden mehrerer Anrainer gegen die Biogasanlage in Aschbach-Markt zurückgewiesen. Laut Urteil bestehen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch. Die rechtlichen Einwände der Anrainer gelten als unzulässig, der Betrieb der Anlage kann fortgeführt werden.

 (Foto: Tips GmbH)
(Foto: Tips GmbH)

Die Betreiberfirma Fuchsluger zeigt sich zufrieden und betont die Einhaltung von Umwelt- und Anrainerschutzstandards. Man hoffe nun auf ein Ende des Verfahrens.

Die Vertreter der Anrainer kündigen weitere rechtliche Schritte an. Eine außerordentliche Revision ist innerhalb von sechs Wochen möglich.


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