Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Biogasanlage in Aschbach-Markt
ASCHBACH-MARKT. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerden mehrerer Anrainer gegen die Biogasanlage in Aschbach-Markt zurückgewiesen. Laut Urteil bestehen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch. Die rechtlichen Einwände der Anrainer gelten als unzulässig, der Betrieb der Anlage kann fortgeführt werden.
Die Betreiberfirma Fuchsluger zeigt sich zufrieden und betont die Einhaltung von Umwelt- und Anrainerschutzstandards. Man hoffe nun auf ein Ende des Verfahrens.
Die Vertreter der Anrainer kündigen weitere rechtliche Schritte an. Eine außerordentliche Revision ist innerhalb von sechs Wochen möglich.
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