Kaiserstadt ermöglicht städtische Abgaben und Gebühren auszusetzen
BAD ISCHL. Die Stadtgemeinde Bad Ischl weist aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, die Zahlung kommunaler Abgaben und Gebühren auszusetzen.
Bad Ischls Stadtchefin Ines Schiller erklärt dazu nochmals: „Bereits letzte Woche haben wir unmittelbar eine Reihe von Entscheidungen im Interesse der Bad Ischler getroffen. Die momentane Situation stellt für sehr viel Menschen in unserer Stadt ein großes, belastendes Problem dar.“
Gilt für Privatpersonen und Unternehmer
Von solchen Probleme können Privatpersonen genauso wie auch Unternehmer sowie auch die örtlichen Vereine gleichermaßen betroffen sein, deshalb gilt die Regelung für alle. „Gerade in dieser besonderen Lage ist es mir ein großes Anliegen, der Bevölkerung in Bad Ischl so gut als möglich unter die Arme zu greifen“, stellt die Bürgermeisterin fest.
Bei finanziellen Engpässen aufgrund von fehlenden Einnahmen bei Wirtschaftstreibenden oder im Fall von Jobverlust bei Privatpersonen besteht die Möglichkeit mittels formlosen Mail an die Stadtgemeinde um „Aussetzung“ der Abgaben oder Steuern anzusuchen schriftlich anzusuchen. Davon betroffen sind Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Entgelte für Nutzung öffentlicher Flächen, Pacht- und Mietzahlungen. Kindergartengebühren werden nicht vorgeschrieben.
Für Betriebe, die aufgrund der behördlichen Vorschriften geschlossen sind, wird die Einhebung der Kommunalsteuer ausgesetzt. Alle Ansuchen werden von der Finanzabteilung der Stadtgemeinde Bad Ischl überprüft und entsprechend stattgegeben. Ansuchen an info@stadtamt-badischl.at.
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