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BEZIRK FREISTADT/BAD ZELL. Stallpflicht gilt seit kurzem für alles, was gackert, schnattert und quakt: Ganz Österreich ist seit dem Fund mehrerer verendeter Vögel ein Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Bei Karl Gusenbauer in Hirtlhof bedeutet das, dass seine rund 5.000 Herstellerinnen von Freilandeiern bis auf weiteres „Hausarrest“ haben.

Schon 2005/2006 galt eine mehrmonatige Stallpflicht für Geflügel in Österreich. Foto: Weihbold
Schon 2005/2006 galt eine mehrmonatige Stallpflicht für Geflügel in Österreich. Foto: Weihbold

„Es ist besser man trifft jetzt Vorkehrungen, es will ja niemand, dass seine Tiere verenden“, zeigt Eier- und Nudelproduzent Karl Gusenbauer Verständnis für die geltende Stallpflicht: „Wir haben das ganze ja schon beim Ausbruch der Vogelgrippe in den Jahren 2005/2006 mitgemacht und gut überstanden.“

Hühner legen im Stall sogar mehr

Damals hatte das „Ausgehverbot“ für das Federvieh mehrere Monate gedauert. Platz hat Gusenbauer für seine Tiere ausreichend und auch die Legeleistung der Hühner bereitet ihm kein Kopfzerbrechen: „Durchschnittlich rechnet man mit 290 Eiern pro Huhn und Jahr. Im Stall hat es nie unter 15 Grad Celsius, da legen die Hühner sogar mehr Eier als wenn sie im Winter ins Freie gehen.“ Bei Kälte ziehe es die Tiere ohnehin weniger in die frische Luft.

Noch drei Monate Freilandeier

Große Einschränkungen bringt die Stallpflicht daher bei der Firma Gusenbauer nicht mit sich. Einzig bei der Bezeichnung der Eier gibt es nach einer gewissen Zeit eine Veränderung: Die Bezeichnung „Freilandeier“ darf im Verkauf nur bis zu drei Monate nach Inkrafttreten des „Hausarrests“ für die Hühner verwendet werden.


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