Waldbrandverordnung für den Bezirk Braunau
BRAUNAU. Wegen der warmen Witterung und der geringen Regenmengen in den letzten Wochen, sei die Gefahr von Waldbränden stark gestiegen, heißt es von Seiten der Bezirkshauptmannschaft. Die Behörde erließ daher eine Waldbrandverordnung.

Der diesjährige April gilt als der wärmste seit 200 Jahren in Österreich. Dies lässt aber auch offenbar die Waldbrandgefahr im Bezirk Braunau steigen. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau erließ daher eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden.
Rauchen und Feuer verboten
Diese verbietet in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks sowie in deren Gefährdungsbereichen das Anzünden von Feuer und das Rauchen bis zum 31. Oktober. Ein Gefährdungsbereich ist dort, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen könnten.
Strafe bis zu 7270 Euro
Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 7270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen. Bei besonders erschwerenden Umständen können sogar beide Strafen gleichzeitig verhängt werden.


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