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BEZIRK BRAUNAU. Im Rahmen des Abberufungsverfahrens gegen den bisherigen Bezirkshauptmann Georg Wojak trat nun eine Begutachtungskommission zu einer Sitzung zusammen. Wojak wird ja Amtsmissbrauch und mangelnden Führungsqualität vorgeworfen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Foto: Reiter
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Die Kommission, die den Fall Wojak derzeit prüft, besteht aus sechs Personen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Am Mittwoch, 28. August, traf sie sich zu einer Sitzung, bei der auch der bisherige Bezirkshauptmann Georg Wojak eingeladen war. Die Aufgabe der Kommission ist es, ein Gutachten zu erstellen, auf dessen Basis die Entscheidung getroffen wird, ob Wojak vorzeitig abberufen wird. Grundlage des Verfahrens ist das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz.

Weitere Auskunftspersonen

Neben Wojak, der sich in der vertraulichen Sitzung zu den verschiedenen Vorwürfen seiner Amtsführung äußern konnte, wurden noch weitere Auskunftspersonen befragt, vor allem zur Funktionsausübung Wojaks in fachlicher und innerdienstlicher Sicht. Wojak soll noch zu einer weiteren Anhörung der Begutachtungskommission eingeladen werden. 


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