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BEZIRK BRAUNAU. Wegen der warmen Witterung und der geringen Regenmengen in den letzten Wochen, sei die Gefahr von Waldbränden stark gestiegen, heißt es von Seiten der Bezirkshauptmannschaft. Die Behörde erließ daher eine Waldbrandverordnung.

Foto: Weihbold
Foto: Weihbold

Der warme Frühling mit teilweise fast sommerlichen Temperaturen lässt auch die Waldbrandgefahr im Bezirk Braunau steigen. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau erließ daher eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden.

Rauchen und Feuer verboten

Diese verbietet in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks wie in deren Gefährdungsbereichen das Anzünden von Feuer und das Rauchen bis zum 31. Oktober. Ein Gefährdungsbereich ist dort, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen könnten.

Strafe bis zu 7270 Euro

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 7270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen. Bei besonders erschwerenden Umständen können sogar beide Strafen gleichzeitig verhängt werden.


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