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BRAUNAU. Bei der letzten Sitzung des Braunauer Gemeinderats wurden die meisten Punkte der Tagesordnung einstimmig angenommen. Der Antrag über die Auslagerung der Rechtsträgerschaft des Braunauer Schülerhorts löste jedoch eine Diskussion aus.

Leitung Martina Königseder, Georgiana-Maria Coste, Gruppenführung Dominika Kubisova, Gruppenführung Magdalena Adair, Susanne Grabner und Maria Schubert (v.l.) vom Städtischen Schülerhort in Braunau. (Foto: Schülerhort Braunau)

Auf Antrag des Bildungsausschusses wurde der Gemeinderat gebeten, der Auslagerung der Rechtsträgerschaft des Städtischen Schülerhorts an die Familienzentren GmbH der OÖ Kinderfreunde zuzustimmen.

Alternative für Städtischen Schülerhort

Dazu kam eine Wortmeldung von Manfred Hackl (Grüne), der als Alternative eine allgemeine schulische Nachmittagsbetreuung in allen Braunauer Volksschulen vorgeschlagen hat. In der Volksschule Ranshofen findet solch eine schulische Tagesbetreuung bereits statt und wird gut genutzt.

Pro und Contra

Vorteile einer schulischen Nachmittagsbetreuung wären zum einen, dass alle Kinder die gleiche Betreuung hätten. Zum anderen könnte eine Ausschreibung an mehrere größer strukturierte Institute erfolgen, um Angebote zu vergleichen. Außerdem könnten angesichts der derzeitigen Personalsituation die pädagogischen Betreuer des Schülerhorts in den Kindergärten eingesetzt werden, um dem momentanen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zudem könnten die Räumlichkeiten des Städtischen Schülerhorts dann künftig anderweitig genutzt werden, beispielsweise für eine weitere Schulklasse oder Kindergartengruppe. Daraufhin gab es mehre Gegenmeldungen, so auch von Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP), die angesichts der knappen Zeit bis zum Beginn des neuen Schuljahres im Herbst eine Auslagerung für sinnvoll halten. Der Antrag wurde von der Mehrheit angenommen, von den Grünen abgelehnt.

Förderansuchen Frauenübergangswohnung

Der Verein Frau für Frau bietet seit 2013 eine Frauenübergangswohnung in Braunau an, wo Frauen und deren Kinder Schutz, Beratung und Begleitung finden. Da das Angebot ohne Barförderung nicht gesichert ist, stellt der Sozialausschuss ein Förderansuchen in Höhe von 13.500 Euro für das Jahr 2022 an den Gemeinderat. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


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