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BEZIRK BRAUNAU. Die Arbeiterkammer (AK) setzte sich erfolgreich für einen autistischen Jugendlichen aus dem Bezirk Braunau ein und erreichte eine Erhöhung des Pflegegeldes.

Die Arbeiterkammer erwirkte ein höheres Pflegegeld für einen Braunauer Jugendlichen. (Foto: Tips/Senzenberger)

Der 17-Jährige leidet an frühkindlichem Autismus und einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung. Er benötigt nicht nur zum An- und Auskleiden, zur Körperpflege und beim Essen die Hilfe seiner Mutter, sondern auch bei der Verrichtung der Notdurft.

Seine Mutter bekam für seine Betreuung zuerst Pflegegeld der Stufe 6. Die Einstufung wurde nach der Untersuchung des Gesundheitszustandes bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf Stufe 3 zurückgesetzt. Die Begründung: Der Pflegebedarf habe sich verringert.

Mehr als 180 Stunden

Der monatliche Pflegebedarf übersteigt aber deutlich 180 Stunden, sowohl untertags als auch in der Nacht. Ein Gutachter, der den 17-Jährigen untersucht hatte, folgerte: Die Herabstufung ist unzulässig.

Klage eingereicht

Die AK Braunau klagte gegen den Bescheid und bekam vom Arbeits- und Sozialgericht Recht. Die Familie erhält nun wieder das höhere Pflegegeld der Stufe 6.

AK-Präsident Andreas Stangl betont: „Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen.“


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