Waldbrandgefahr: Strenges Feuerverbot im Bezirk Braunau
BEZIRK BRAUNAU. Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gilt ab Freitag, 10. April, im gesamten Bezirk Braunau ein striktes Feuerverbot in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen.

Die entsprechende Verordnung wurde von der Bezirkshauptmannschaft Braunau erlassen und bleibt bis 31. Oktober 2026 in Kraft. Konkret ist es in allen Waldgebieten sowie in deren unmittelbarer Umgebung untersagt, Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Als Gefährdungsbereich gelten dabei alle Zonen, in denen sich ein Feuer aufgrund von Wind, Trockenheit oder Bodenbeschaffenheit ausbreiten könnte.
Schutz der Wälder
Die Maßnahme dient dem Schutz der Wälder, die besonders in den trockenen Monaten anfällig für Brände sind. Schon kleine Funken können ausreichen, um verheerende Schäden anzurichten.
Hohe Strafen
Verstöße gegen das Verbot werden streng geahndet: Es drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen. In schweren Fällen können beide Strafen kombiniert werden.
Die Behörde appelliert daher an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Waldbesitzer können das Verbot zusätzlich durch Hinweisschilder kenntlich machen.
Mit der Verordnung soll das Risiko von Waldbränden minimiert und die Sicherheit von Mensch und Natur gewährleistet werden.


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