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BEZIRK BRAUNAU. Ein weiterer Fall der hochpathogenen Geflügelinfluenza (H5N1) wurde im Bezirk Braunau bestätigt.

Die schon bestehende und die neu eingerichtete Zone überschneiden sich. Rot dargestellt sind die neu errichtete Schutz- und Überwachungszone, in Blau dargestellt sind die bereits seit 13. Jänner bestehenden Zonen. (Foto: Land OÖ)

Die Geflügelpest wurde bei einer landwirtschaftlichen Haltung von 3.000 Enten festgestellt. Ein Teil des Geflügelbestandes starb bereits an der Krankheit. Für die weiteren Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei ihrem Auftreten ruft sie eine schwerwiegende Krankheit bei einer Vielzahl von Vögeln hervor. In der Folge führt sie zum Tod der erkrankten Tiere.

Für Menschen besteht keine Gefahr: „Auch wenn die Geflügelpest jetzt bereits mehrfach festgestellt wurde – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.

Schutz- und Überwachungszone

Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet. Das soll eine Übertragung verhindern und dabei helfen, ein potentielles Vorkommen der Erkrankung auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen. Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.

Im Bezirk Braunau wurde weiter südlich schon am 13. Jänner eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Daher kommt es in einigen Kastralgemeinden zu einer Überschneidung mit der jetzt eingerichteten Zone.

Auflagen für Tierhalter

Für Tierhalter von Geflügel gelten in der Schutz- und Überwachungszone mehrere Auflagen. So müssen alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen (wie die Desinfektion an Ein- und Ausgängen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.

Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel kommen, ist das unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Außerdem ist das Geflügel so abzusondern, dass er vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Weitere Infos zur aktuellen Situation in Österreich findet man auf der AGES-Homepage.

Symptome

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

      • Massenerkrankung
      • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
      • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
      • Grünlich wässriger Durchfall
      • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
      • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
      • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
      • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
      • Mattigkeit
      • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Zudem gilt eine Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss dem Amtstierarzt gemeldet werden. 

Katastralgemeinden in der neuen Schutzzone

  • Adenberg
  • Mitternberg
  • Schwand im Innkreis

Katastralgemeinden in der neuen Überwachungszone

  • Apfenthal
  • Braunau am Inn
  • Gilgenberg
  • Mairhof
  • Neukirchen an der Enknach
  • Osternberg
  • Ranshofen
  • Ruderstallgassen
  • Sandthal
  • St. Georgen
  • Überackern
  • Erlach
  • Gschwendt
  • Pischelsdorf
  • Forstern
  • Hartberg
  • Geretsberg
  • Gundertshausen
  • Haimhausen
  • Haselreith
  • Hochburg
  • Lehrsberg
  • Unterkriebach

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