Eferdinger Stadtsaal: Gemeinde bringt zweite Klage gegen Alt-Eferding-Baukultur ein
EFERDING. In einer eigens anberaumten Gemeinderatssitzung stimmten die Mitglieder einstimmig dafür ab, eine Besitzstörungsklage gegen die Alt-Eferding-Baukultur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einzubringen.
Auslöser der erneuten Klage ist der Weg, der am alten Stadtsaal-Areal vorbeiführte und den Stadtplatz mit der katholischen Pfarrkirche und den Seiteneingängen von Schloss Starhemberg verband. Er wurde bei den jüngsten Abrissarbeiten (Tips berichtete) weggebaggert. Damit ist kein Durchgang mehr Richtung Kirche möglich, auch der Zugang zum Musikheim wurde erschwert. Bürgermeister Severin Mair (ÖVP) erklärt: „Im Mietvertrag des Musikheimes ist vertraglich festgelegt, dass dieses zu Fuß erreichbar und der Weg auch befahrbar sein muss.“ Auch gewohnheitsrechtlich stünde der Eferdinger Öffentlichkeit ein Weg auf dem jahrzehntelang begehbaren Areal zu. Mit der Klage wolle sich die Stadtgemeinde Eferding als Vertreter der Öffentlichkeit versichern, dass der Weg nicht abhanden kommen könne. Im Grundbuch sei der Weg nicht verankert, bei früheren Bauplänen habe es bereits Überlegungen gegeben, ihn zu verlegen.
Spiegelfeld verwundert
Georg Spiegelfeld, Eigentümer der Alt-Eferding-Baukultur GmbH, die das Stadtsaal-Areal vor zehn Jahren von der Gemeinde kaufte, zeigt sich verwundert von der erneuten Klage. Er habe sich klärende Gespräche gewünscht und vermute, dass eine weitere Klage das Verfahren in die Länge ziehen werde. Zu einer Neubebauung des Areals werde es nicht kommen, bevor nicht alle Rechtsfragen geklärt sind.
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