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GRIESKIRCHEN. Stadtgemeinde erlässt vorsorglich Wassersparverordnung - Inkrafttreten mit 26. Juni 2026

Gemeindereporter Stadtgemeinde Grieskirchen, 26.06.2026 08:45

Maßnahmen dienen zur Sicherung der Wasserversorgung während der anhaltenden Trockenheit und sind für alle verbindlich! Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der damit verbundenen erhöhten Belastung der öffentlichen Wasserversorgung (Grundwasserpegel sinkt permanent, Wasserverbrauch steigt) hat die Stadtgemeinde Grieskirchen eine Wassersparverordnung erlassen. 

(Bildrechte: Stadtamt Grieskirchen)
(Bildrechte: Stadtamt Grieskirchen)

Die Verordnung tritt mit 26. Juni 2026, 00.00 Uhr in Kraft und sieht vor, den Wasserverbrauch aus der öffentlichen Gemeindewasserversorgungsanlage auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Bis auf Weiteres ist die Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserversorgungsanlage für folgende Zwecke strengstens verboten:

Ø  Absolutes Verbot von Poolbefüllungen: das erstmalige Befüllen oder der Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist strengstens untersagt.

Ø  Verbote Autowäsche: das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften ist verboten (ausgenommen in gewerblichen Waschanlagen mit Wasserkreislauf).

Ø  Verbot der großflächigen Rasenbewässerung: das Betreiben von Rasensprengern und automatischen Bewässerungsanlagen für Zierrasenflächen ist untersagt.

Ø  Reglementiertes Gießen von Nutzgärten: das Bewässern von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Es darf ausschließlich händisch (Gießkanne/Schlauch) und nur in den kühlen Nacht- und Morgenstunden zwischen 20.00 und 6.00 Uhr erfolgen.

Ø  Verbot von Reinigungsarbeiten: das Abspritzen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen und Hofeinfahrten mit Trinkwasser ist verboten.

Ausnahmen gelten nur in folgenden Fällen:

Vom Verbot ausgenommen sind nur unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren sowie zwingend notwendige Einsätze der Feuerwehr.

Bürgermeisterin Maria Pachner betont, dass die Erlassung dieser Verordnung ausdrücklich nicht als Panikmache verstanden werden soll: „Die Wasserversorgung in Grieskirchen ist derzeit noch gewährleistet. Mit den nun gesetzten Maßnahmen handeln wir vorsorglich und verantwortungsbewusst, um frühzeitig auf die außergewöhnliche Trockenheit zu reagieren. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen zu schonen und sicherzustellen, dass wir nicht zu einem späteren Zeitpunkt deutlich einschneidendere Maßnahmen ergreifen müssen.“

Die Verordnung ist für alle verbindlich und wird bei Nichteinhaltung entsprechend geahndet!

Die Stadtgemeinde Grieskirchen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben dieser Verordnung strikt einzuhalten und darüber hinaus bewusst mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen. Bereits kleine Einsparungen vieler Haushalte können einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Versorgungslage leisten.

Den genauen Wortlaut der Verordnung finden Sie auf unserer Homepage unter www.grieskirchen.at.

Die Entwicklung der Wasserversorgung wird laufend beobachtet. Sobald sich die Situation nachhaltig entspannt hat, wird die Verordnung wieder aufgehoben bzw. entschärft.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die aktuelle Wasserknappheit zu bewältigen – nur durch verantwortungsvolles Handeln und die gemeinsame Anstrengung aller wird es gelingen, unsere Wasserversorgung auch in den kommenden Wochen und Monaten sicherzustellen.

 


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