Arbeiterkammer erkämpft Pflegegeldstufe 5 für 65-Jährigen aus Bezirk Eferding zurück
EFERDING. Die Arbeiterkammer sicherte einem 65-jährigen Mann mit Lähmungen aus dem Bezirk Eferding das Pflegegeld der Stufe fünf.

Vor 15 Jahren erlitt der Mann eine Gehirnblutung. Seitdem ist er halbseitig gelähmt, hat eine Sprachstörung und ist auf einen Rollstuhl angewiesen.
Damals wurde ihm Pflegegeld der Stufe fünf zugesprochen, das er seither bezogen hatte. Nach einer neuerlichen Begutachtung übermittelte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Bescheid, wonach er nur noch Pflegegeld der Stufe zwei erhalten sollte. Da sich sein Gesundheitszustand laut Angehörigen nicht verbessert hatte, wandten sich diese an die Arbeiterkammer.
Vor Gericht erstritt die Arbeiterkammer die Pflegegeldstufe fünf zurück. Im Zuge des Verfahrens bestätigte ein gerichtlich bestellter Gutachter die Ansicht der Arbeiterkammer und die Einschätzung der Angehörigen. Die Beeinträchtigungen des 65-Jährigen bestünden unverändert fort.
Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl rät, sich bei Fragen und Unklarheiten zum Pflegegeld an die Arbeiterkammer zu wenden: „Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist.“








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