Kinderbetreuungsatlas: Neun Gemeinden mit „1A“-Status
EFERDING/GRIESKIRCHEN. Mit dem Kinderbetreuungsatlas gibt die AK jedes Jahr einen Überblick über das Angebot in den oberösterreichischen Gemeinden. Dieser zeigt für 2016: Im Bezirk Grieskirchen gibt es mit fünf „1A“-Gemeinden keine Veränderungen zum Vorjahr, im Bezirk Eferding ist die Zahl der „1A“-Gemeinden von fünf auf vier zurückgegangen.

Bad Schallerbach, Grieskirchen, Schlüßlberg, Tollet und Wallern sowie Alkoven, Eferding, Hinzenbach und Pupping behalten ihren „1A“-Status. Um diesen zu erreichen, sieht der Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) der AK zusätzlich zu dem Angebot einer Betreuung für Unter-Dreijährige und Volksschüler folgende Kriterien vor: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeiten, an vier Tagen der Woche ist mindestens 9,5 Stunden geöffnet, zumindest von Montag bis Donnerstag gibt es Mittagessen und es ist maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen.
Verbesserungen im Detail
Von den 60 oberösterreichischen Gemeinden, die ihre Angebotssituation seit dem Vorjahr verbessern konnten, entfallen fünf auf den Bezirk Grieskirchen und eine auf den Bezirk Eferding: Meggenhofen hat seine Öffnungszeiten verbessert und das Mittagessen im Kindergarten ausgebaut; Michaelnbach hat eine Betreuung für Unter-Dreijährige eingeführt; Pötting verbesserte sich in der Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder; St. Thomas konnte durch den Ausbau der Unter-Dreijährigen-Betreuung in eine höhere Kategorie aufrücken; Wendling konnte sich im Bereich der Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder verbessern; In St. Marienkirchen gibt es nun Mittagessen im Kindergarten;
Zehn der insgesamt 34 Gemeinden des Bezirkes Grieskirchen sowie fünf der zwölf Gemeinden des Bezirkes Eferding fallen in die zweitbeste Kategorie „A“ und haben sowohl ein Angebot für Unter-Dreijährige und Volksschulkinder als auch einen Kindergarten mit Mittagessen und Öffnungszeiten von mehr als acht Stunden täglich.
Positiv fällt auf, dass es im Bezirk Eferding in 91,7 Prozent der Gemeinden eine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder an mindestens vier Tagen der Woche gibt.


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