Arbeiterkammerwahl: kein automatisches Wahlrecht für alle
EFERDING/GRIESKIRCHEN. Von 19. März bis 1. April finden in Oberösterreich Arbeiterkammerwahlen statt. Dabei haben laut ÖAAB-FCG-Fraktion mehr als 100.000 eigentlich der Arbeiterkammer (AK) zugehörige Mitglieder kein automatisches Wahlrecht. Das gelte für Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer in Karenz, Präsenz-/Zivildiener und Arbeitslose. Diese müssen ihr Wahlrecht bis spätestens 27. Jänner aktiv beantragen. „Man sollte jetzt sein Wahlrecht sichern, um bei der AK-Wahl mitbestimmen zu können!“, appellieren die regionalen ÖAAB-FCG-Spitzenkandidaten Mario Hermüller und Leopold Hofinger.
Alle Betroffenen werden in den nächsten Tagen durch ein offizielles Schreiben der AK informiert. „Die ÖAAB-FCG-Fraktion kämpft schon seit Jahren dafür, dass diese Gruppen automatisch wahlberechtigt sind“, so die beiden Bezirksspitzenkandidaten. Leider werde das von der Mehrheitsfraktion aus parteipolitischen Überlegungen abgelehnt.
Gesetzlich nicht möglich
AK-Mitglieder, die vom Mitgliedsbeitrag befreit sind und somit keine AK-Umlage zahlen müssen, seien laut AK-Gesetz nicht automatisch wahlberechtigt. Sie könnten zwar das umfangreiche Angebot ihrer Interessenvertretung nutzen, müssten sich aber in die Wählerliste aufnehmen lassen. Es sei der AK somit rechtlich gar nicht möglich, diese Personengruppen automatisch zur Wahl zuzulassen, man sei gesetzlich verpflichtet, sie so zu behandeln, heißt es von Seiten der AK.
Allerdings seien der AK diese Personengruppen sehr wichtig. Daher werden sie im Vorfeld schriftlich gebeten, sich in die Wählerliste eintragen zu lassen. Dem Schreiben liegt ein Antragsformular und ein portofrei gestelltes Rücksendekuvert bei. Bei der AK-Wahl 2014 hätten sich fast 11.000 Personen, die laut Gesetz nicht automatisch zur Wahl zugelassen waren, ihr Wahlrecht gesichert.
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