ENNS. Jedes Jahr passieren rund um die Silvesterfeierlichkeiten Unfälle mit Feuerwerkskörpern, die oft fatale Auswirkungen haben. Tips sprach mit dem Ennser Pyrotechniker Tobias Karlinger über die richtige Handhabung von Feuerwerken.
Ein Großteil der Unfälle passiert mit Pyrotechnikartikeln aus dem Ausland. Sehr oft wird ungeprüfte Ware verkauft, die eigentlich fachkundigem Personal vorbehalten ist. Immer wieder kaufen Oberösterreicher Feuerwerksartikel im nahen Tschechien. Beim Kauf wird weder das Alter noch eine Befähigung der Käufer kontrolliert und es erfolgt auch kein Hinweis über die Gefährlichkeit der Ware. Zu Silvester sind für Privatpersonen hauptsächlich zwei Feuerwerkskategorien zulässig: Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 und Artikel der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk), wobei beachtet werden muss, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundlegend verboten ist.
Prüfzeichen ist wichtig
Feuerwerke müssen auf jeden Fall ein CE-Kennzeichen mit einer Prüfnummer und eine deutsche Bedienungsanleitung aufweisen. „Erwirbt man Feuerwerkskörper bei einem österreichischen Fachhändler, kann man sicher sein, dass man geprüfte Produkte erhält, welche für den privaten Gebrauch zulässig sind“, erklärt der Ennser Pyrotechniker Tobias Karlinger. Das Abbrennen von geprüften und zugelassenen Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich sicher, wenn man sich an die Bestimmungen und Warnhinweise hält. Feuerwerke der Kategorien F3 und F4, dazu zählen auch Kugelbomben, sind geprüften Pyrotechnikern vorbehalten. Ein Abbrennen dieser Feuerwerke ohne ausreichende Fachkenntnis kann im schlimmsten Fall zu einer unkontrollierten Explosion mit schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen führen.
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