Kritik an Härtefonds: "Die Unternehmer sind zu reinen Bittstellern geworden"
OÖ/ENNS. Der Ansturm der von der Corona-Krise getroffenen EPUs, Kleinunternehmer und Selbständigen auf den Härtefonds der Regierung war seit dem Start am Freitag groß, die Aufregung bei vielen Betroffenen ebenso. Nachverhandlungen sollen nun verhindern, dass etwa Mehrfach-Versicherte aus dem Fonds fallen.

Eine Milliarde Euro stellt die Regierung als Soforthilfe zur Verfügung, auf dem Portal der Wirtschaftskammer kann man sich seit vergangenem Freitag dafür anmelden. Die ersten Auszahlungen sollen bereits Anfang dieser Woche auf den Konten landen, dies sollen erst 1.000 Euro, danach über drei Monate hinweg bis zu 6.000 Euro sein. Alleine in den ersten drei Tagen trudelten in Oberösterreich 7.623 Anträge ein, zur Auszahlung freigegeben und überwiesen wurden inklusive Sonntag 6.451 Anträge.
Gesetz eine Farce
Doch schon in den ersten Tagen wurde klar, dass der Rettungsschirm seine Löcher hat, manche durch unscharfe Kriterien aus dem Fonds fallen. So trifft es etwa Mehrfachversicherte oder all jene, die erst in diesem Jahr mit ihrem Einpersonen- oder Kleinunternehmen starteten. „Besonders für Jungunternehmer und diejenigen, die in den letzten Jahren investiert haben, ist das Gesetz eine Farce. Die Unternehmer bleiben unter dem Strich auf ihren Kosten sitzen“, meint der Ennser Gastronom Harald Ullmann. Die Details des Gesetzes seien noch schwammig formuliert. Ein großes Problem sei auch die ausufernde Bürokratie. „Man muss furchtbar viele Formulare ausfüllen. Die Unternehmer sind zu reinen Bittstellern geworden“, so Ullmann. Noch am Wochenende kündigte die Regierung Nachverhandlungen an. Ein zusätzlicher Notfall-Härtefonds soll sich um alle kümmern, die laut den geltenden Bedingungen leer ausgehen.
Doris Hummer fordert Nachbesserung
Auch von Oberösterreichs Wirtschaftskammer-Chefin Doris Hummer kam bereits der Ruf nach Nachbesserungen: „Der Kreis der Anspruchsberechtigten muss auch auf Gründer und auf schon länger bestehende Betriebe erweitert werden. Wurde nämlich kräftig investiert, so kann der Gewinn zuletzt auch unter jenen 5.527 Euro gelegen haben, die zurzeit als Mindestgrenze für Anspruchsberechtigte festgelegt sind. Diese Grenze gehört beseitigt.“


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