Aufklärung für Angehörige der Corona-Hochrisikogruppe

Thomas Lettner Tips Redaktion Thomas Lettner, 12.05.2020 10:00 Uhr

ENNS. Die Freistellung der Hochrisikogruppe im Zusammenhang mit COVID-19 beschäftigt viele chronisch Kranke in Österreich. Da es diesbezüglich viele Unklarheiten und Fragen gibt, möchte der Verein ChronischKrank Österreich in Form eines Webinars für Aufklärung sorgen.

Obmann Jürgen Holzinger war Ende April live in der Sprechstunde von Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu Gast. Anschober betonte, dass mit 8.000 Testungen pro Tag und unter 2.000 Erkrankten der Trend in die richtige Richtung gehe, dass für ihn die Krise aber erst überwunden sei, wenn es einen Impfstoff gibt.

Direkte Infos aus den Ministerien

Jürgen Holzinger stellte den Verein ChronischKrank vor und berichtete über dessen Hauptaufgaben. Die Arbeit des Vereins habe sich durch Corona verändert. „Wir bekommen viele emotionale Anfragen. Die Menschen sind verängstigt. Um ihnen die Angst zu nehmen, kümmern wir uns um direkte Informationen aus den Ministerien“, sagte Holzinger.

Freistellung von gefährdeten Dienstnehmern

Holzinger stellte dem Gesundheitsminister anschließend Fragen zur Freistellung von der Hochrisikogruppe angehörenden Dienstnehmern. Dabei wurde unter anderem auf den Datenschutz im Zusammenhang mit dem vom behandelnden Arzt ausgestellten COVID-19-Risiko-Attest, den Arbeitnehmerschutz (Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz), den Kündigungsschutz für Betroffene und den Angehörigenschutz eingegangen (das Video mit Rudolf Anschober gibt es hier).

Live beim „Bürgeranwalt“

Vergangenen Samstag war Jürgen Holzinger in der ORF2-Sendung „Bürgeranwalt„ mit Peter Resetarits zugeschaltet. Er erklärte, dass bezüglich der am 6. Mai in Kraft getretenen Risikogruppenverordnung eine große Verunsicherung herrsche. Viele Betroffene wüssten nicht, dass ein Risiko-Attest mit 6. Mai rückwirkend gilt. Holzinger forderte, dass eine Rückdatierung bis 1. April möglich sein müsse. Dienstnehmer, die aufgrund der Krise in Urlaub geschickt wurden, sollten finanziell entschädigt werden. Für Eltern gefährdeter Kinder und generell für Personen, deren Angehörige zur Hochrisikogruppe gehören, sollte es die Möglichkeit einer Freistellung geben, wenn kein Home-Office möglich ist.

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