Anrainer befürchten Staub und Lärm durch Baurestmassenzwischenlager in Rems
ST. VALENTIN. Im Ortsteil Rems ist die Errichtung eines Baurestmassenzwischenlagers der Firma Agel geplant. Anrainer befürchten eine Beeinträchtigung der Lebensqualität.

Die geplante Errichtung eines Baurestmassenzwischenlagers in Rems ruft bei der Bevölkerung von Rems und Raad sowie den Siedlungsbewohnern, die in 350 Metern entfernt wohnen, große Besorgnis hervor.
Lkw-Fahrten
Konkret befürchten die Anrainer zahlreiche Lkw-Fahrten und eine Staub- und Feinstaubbelastung. Auch die geplanten Betriebszeiten ab 6 Uhr morgens und auch an Samstagen lassen die Anrainer Schlimmes befürchten. Spontan hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die vorerst 107 Unterschriften gegen die Errichtung des Baurestmassenzwischenlagers gesammelt hat. Diese wurde bei der mündlichen gewerberechtlichen Verhandlung am 23. Jänner an die Vertreterin der Bezirkshauptmannschaft Amstetten übergeben. Seitens der Bürgerinitiative erklärte Franz Fischelmayr die Einwände der Anrainer. Für die Stadtgemeinde St. Valentin nahm Vizebürgermeister Raphael Mugrauer (SPÖ) an der Verhandlung teil. Er hat Anrainerschutz eingefordert. Seitens der Firma Agel wurde eine Beschränkung der Betriebszeiten angeboten.
Entscheidung offen
Das Ergebnis der gewerberechtlichen Verhandlung ist noch offen.
Ungeachtet dessen finden auf dem Areal des Baurestmassenzwischenlagers Baggerarbeiten statt und Lkws liefern Material an. Dies wurde von Fischelmayr dokumentiert und fotografiert und der Bezirkshauptmannschaft gemeldet. Bezirkshauptfrau Martina Gerersdorfer erklärte, dass geprüft werden müsse, ob es sich bei den Arbeiten um gewerbliche Tätigkeiten handle. Auch werde jeder Anzeige nachgegangen – aber was dabei herauskommen werde, könne man noch nicht sagen. Auch der Gemeinde meldete Fischelmayr die aktuellen Arbeiten auf dem Areal. Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr erklärte, dass diese Berichte an die Bezirkshauptmannschaft weiter geleitet werden.
Nun muss die Gewerbebehörde entscheiden, ob die bisherigen Erkenntnisse für eine Beurteilung ausreichen oder ob eine zweite mündliche Verhandlung stattfinden muss.
Von der Firma Agel war bis Druckschluss niemand für eine Stellungnahme erreichbar.


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