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Donaubrücke Mauthausen: UVP-Verfahren auf Herbst 2025 verschoben

Maya Lauren Matschek, 26.02.2025 15:37

ENNSDORF/ST. VALENTIN/ST. PANTALEON-ERLA/MAUTHAUSEN. (UPDATE) Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) für die Donaubrücke Mauthausen verzögert sich weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren unterbrochen und eine Fortsetzung für Herbst 2025 angekündigt. Die Ennsdorfer Bürgerinitiative Verkehr 4.0 fordert die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich nun auf, den Kampf um den Bau einer neuen Donaubrücke Mauthausen endgültig zu beenden.

Trotz der rechtlichen Verzögerung sollen die Bauarbeiten nach dem bereits beschlossenen "Plan B" planmäßig weitergehen - das fürchtet die Bürgerinitiative Verkehr 4.0 in Ennsdorf. (Foto: privat)

„Am 25. Februar 2025 unterbrach das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das Beschwerdeverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Projekts 'Donaubrücke Mauthausen' und wird das Verfahren im Herbst 2025 fortsetzen“, so Ludwig Riedl von der Bürgerinitative Verkehr 4.0. Diese Entscheidung habe jedoch, laut dem Ennsdorfer, keine Auswirkungen auf den realen Ablauf: „Bereits vergangenen Herbst haben sich die Straßenbauabteilungen von Niederösterreich und Oberösterreich entschieden, einen Plan B umzusetzen. Dieser sieht vor, dass in diesem und dem nächsten Jahr alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden, wie etwa die Erweiterung der bestehenden Strompfeiler und die Vormontage der neuen Brückenkonstruktion. Die alte Brücke soll im Sommer 2027 abgebaut und durch eine neue ersetzt werden.“

Riedl: „Geld sinnvoll für andere Aufgaben verwenden“

In einem offenen Brief an die Projektverantwortlichen aus Oberösterreich und Niederösterreich fordert die Initiative nun, das Projekt „Donaubrücke Mauthausen“ schnell abzuschließen, um weitere Kosten für ausstehende Verhandlungen, Planungen und Gutachten zu sparen: „Ihr Anteil an den 250 Millionen für das Projekt könnte sicher sinnvoll für andere Aufgaben verwendet oder einfach eingespart werden. Sollten Sie jedoch der Meinung sein, dass der Verkehr für die Entwicklung der Region auch weiter rasant zunehmen soll, und so das Projekt vielleicht ab 2028 verwirklicht werden müsste, bitten wir Sie auch, wie bei der Verhandlung beim BVwG festgehalten, sich zu überlegen, ob und wie Österreich das Pariser Klimaabkommen verlassen soll. Die österreichische Bundesregierung hat im Herbst 2024 der EU den geforderten Energie- und Klimaplan übermittelt, worin die erwähnten Klimaziele bestätigt wurden. Da Planungen zum Beispiel für mehr Verkehr keinesfalls kompatibel mit diesen Plänen sind, sollten Sie auch darüber nachdenken, wie die zu erwartenden Strafen für die Nichteinhaltung der Klimaziele aufgebracht werden sollen“, heißt es in dem Brief.

(UPDATE) Das sagen die Projektverantwortlichen aus OÖ und NÖ

In einer gemeinsamen Presseaussendung bestätigen das Land OÖ und NÖ die Verzögerung des Infrastrukturprojekts durch das Gerichtsverfahren. Der Tragwerktausch wird vorbereitet, der mittelfristige Bau einer neuen Brücke bleibt für Landeshauptmann OÖ Thomas Stelzer, Landeshauptfrau NÖ Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP), Landeshauptmann-Stellvertreter NÖ und Infrastruktur-Landesrat Udo Landbauer und Infrastruktur-Landesrat OÖ Günther Steinkellner (beide FPÖ) notwendig. Es wird also an Plan B weitergearbeitet.

„Die Brücke Mauthausen ist essenziell für den Lebens- und Wirtschaftsraum. Der Tausch der Tragwerke wird so rasch wie möglich vorbereitet und mit so wenig Verkehrsbeeinträchtigungen für die Bevölkerung wie möglich durchgeführt. Wir brauchen hier schnell eine sichere, funktionstüchtige Verkehrsverbindung“, so Stelzer, der die neuerlichen Verzögerungen bedauert, die Entscheidung des Gerichts jedoch akzeptiert.

„Es gilt jetzt, mit Hochdruck die bestehende Brücke zu sanieren und gleichzeitig das mittelfristige Ziel, eine zusätzliche Donaubrücke, nicht aus den Augen zu verlieren. Die Bevölkerung vor Ort braucht dringend eine Verkehrsentlastung“, so Mikl-Leitner, die „die aufwändigen und langwierigen Gerichtsverfahren zu Infrastrukturprojekten aufgrund völlig überbordender Regularien geführt werden müssen“.

„Jetzt gilt es, die bestehende Brücke so rasch wie möglich zu sanieren, um eine sichere Donauquerung langfristig zu erhalten. Das ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit einer leistungsfähigen Donaubrücke, die den Bedürfnissen der Pendler und Betriebe gerecht wird“, betont Landbauer.

„Hier geht es nicht um den Schutz einzelner Tierarten, der selbstverständlich gewährleistet sein muss, sondern um das gezielte und missbräuchliche Ausnutzen des Rechtssystems. Einzelne setzen alles daran, das Projekt zu verzögern – auf Kosten der überwiegenden Mehrheit in der Bevölkerung, die dringend auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen ist. Das Infrastrukturressort wird mit voller Kraft an der raschen Umsetzung des Tragwerkstauschs arbeiten und zeitgerecht ein Maßnahmenkonzept präsentieren“, so Steinkellner.

Land OÖ und NÖ: „Mittelfristig vier Fahrstreifen über die Donau notwendig“

Die aktuelle Verkehrssituation in der Region zeige, dass die Kapazitätsgrenze der bestehenden Donaubrücke Mauthausen bereits überschritten ist. Täglich nutzen rund 22.000 Fahrzeuge die Brücke – Tendenz steigend. „Die steigende wirtschaftliche Bedeutung der Region, die zunehmende Zahl an Pendlern sowie der Schwerverkehr machen eine leistungsfähige Verkehrsverbindung mit vier Fahrstreifen unabdingbar. Mittelfristig bleibt es also unumgänglich, dass zusätzlich zum Tragwerkstausch der Bestandsbrücke eine weitere Donauquerung gewährleistet wird“ heißt es in der Aussendung der Länder.

Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Verbesserungsauftrag im Bereich Naturschutz erteilt. Konkret wurden folgende Auflagen erteilt:

  • Neukartierung des Mittelspechts
  • Quantifizierung von Baumhöhlen- und Spaltenquartieren für Fledermäuse
  • Erhebung der Fledermausflugrouten

Bis Ende Juni muss dieser Verbesserungsauftrag erfüllt werden. Erst danach kann die Verhandlung fortgesetzt werden. Mit der Fortführung der Verhandlungen ist frühestens ab Herbst 2025 zu rechnen. Diese zusätzlichen naturschutzrechtlichen Anforderungen bedeuten eine erneute Verzögerung und machen einen Brückenneubau vor dem Ende der technischen Lebensdauer der Bestandsbrücke unmöglich.


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