FREISTADT. Im Stadtgebiet Freistadt wurden die Kurzparkzonen aufgehoben. Bis 22. März fallen keine Parkgebühren an.
„Zur Erleichterung der auf Grund der Coronakrise erlassenen Maßnahmen wird die Parkgebührenpflicht ausgesetzt, des Weiteren werden die Kurzparkzonen aufgehoben!“ teilt Bürgermeisterin Elisabeth Paruta-Teufer mit. Parkscheine müssen nicht entrichtet und Parkuhren nicht gestellt werden. Auch auf die maximale Abstellzeit braucht man derzeit nicht zu achten.
„Sollten die Augangsbeschränkungen nach dem 22. März noch verlängert werden, wird auch die Parkgebührenplicht länger augesetz“, heißt es von der Stadtgemeinde. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man nur fahren oder rausgehen sollte, wenn es nötig ist.
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