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Falsches Bein amputiert: Verurteilung wegen grob fahrlässiger Körperverletzung - nicht rechtskräftig

Mag. Michaela Maurer, 01.12.2021 13:39

FREISTADT. Am Landesgericht Linz wurde heute das Strafverfahren gegen eine Mitarbeiterin der OÖ Gesundheitsholding am Klinikum Freistadt vorläufig, nicht rechtskräftig abgeschlossen. Es kam dabei zu einer Verurteilung wegen grob fahrlässiger Körperverletzung. Die OÖG bedauert den Vorfall vom Mai 2021.

Die behandelnde Ärztin wurde verurteilt. (Foto: Billion Photos/shutterstock.com)
Die behandelnde Ärztin wurde verurteilt. (Foto: Billion Photos/shutterstock.com)

Jene Medizinerin, die einem 82-jährigen Patienten am Klinikum Freistadt das falsche Bein abgenommen hat, musste sich am 1. Dezember wegen grob fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht verantworten. Die Anklage lautete auf grob fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Das Urteil: 2700 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig).

„Es ist unstrittig, dass hier ein Behandlungsfehler eingetreten ist, der nicht hätte passieren dürfen. Unsere Mitarbeiterin hat sich daher heute auch in einem Strafverfahren verantworten müssen, das zu einer Verurteilung führte. So bedauerlich der Vorfall am Klinikum Freistadt ist und so sehr uns das fehlerhafte Verhalten der verurteilten Ärztin betroffen macht, Fehler von Mitarbeitern passieren nicht absichtlich“, sagt Konzernpressesprecherin Jutta Oberweger.

Die OÖ Gesundheitsholding legt auf die Sicherheit in der Behandlung ihrer Patienten großen Wert, betont Oberweger. Wenn es bedauerlicherweise doch zu einem Behandlungszwischenfall oder Fehler komme, werden die Ursachen und Umstände genau analysiert, um zukünftig Fehler noch besser vermeiden zu können. Das ist auch in diesem Fall geschehen. Die internen Abläufe wurden mit dem gesamten Team besprochen und Sicherheitstrainings wurden absolviert.

„Als Arbeitgeber haben wir aber auch die Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Es entspricht nicht unserer Unternehmenskultur, Mitarbeiter, die einmalig einen Fehler machen, zu entlassen und damit ihre Existenz zu zerstören. Frau Dr.in A. ist weiterhin in der OÖ Gesundheitsholding beschäftigt, allerdings nicht mehr im Klinikum Freistadt“, erklärt Oberweger.


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