Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Anklage fertig: Hausbesitzerin von abgebrannter Asylunterkunft in Schönau vor Gericht

Mag. Claudia Greindl, 26.05.2025 10:47

SCHÖNAU. Anklage hat die Staatsanwaltschaft Linz nun im Fall der mutmaßlichen Brandstiftung in einer Asylunterkunft in Oberndorf, Gemeinde Schönau, eingebracht: Die Besitzerin des Gebäudes (40) wird beschuldigt, das Feuer gelegt zu haben. Die Frau ist nicht geständig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Das ehemalige Gasthaus brannte völlig aus. (Foto: Greindl)
Das ehemalige Gasthaus brannte völlig aus. (Foto: Greindl)

Tips-Leser erinnern sich gut: In der Nacht von 9. auf 10. September 2024 hatte es in dem ehemaligen Gasthaus, in dem 16 Asylwerber aus Afghanistan und Somalia und ein Gast untergebracht waren, zu brennen begonnen. Zum Glück konnten sich alle Bewohner in Sicherheit bringen, sechs von ihnen wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Spital eingeliefert. Alle Männer verloren damals ihre Unterkunft und wurden in andere Asylquartiere übersiedelt.

Hausbesitzerin im Visier der Fahnder

Das Feuer war laut den Sachverständigen an drei Stellen im Erdgeschoß ausgebrochen und hatte sich relativ rasch auf das Obergeschoß bis hin zum Dachstuhl ausgebreitet. In der ehemaligen Gaststube und im Bereich des Brandausbruchs waren Gartengeräte und flüssige Kraftstoffe gelagert. Diese wurden vermutlich zur Beschleunigung der Brandausbreitung verwendet. Ein Großeinsatz der Feuerwehren war die Folge. Nachdem den Brandermittlern rasch klar war, dass das Feuer gelegt worden war, stand kurz die Vermutung eines fremdenfeindlichen Hintergrunds im Raum. Die Nachforschungen führten jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die Besitzerin des Gebäudes rückte als mutmaßliche Verursacherin des Brandes ins Visier der Fahnder.

Nach der defekten Heizung gesehen

Nach rund achtmonatigen Ermittlungen ist die Anklage nun fertig. Laut Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, lautet diese auf Herbeiführung einer Feuersbrunst. Das Motiv sei in finanziellen Problemen der Hausbesitzerin zu sehen. Die Beschuldigte, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, weist jede Schuld von sich und gibt an, im Haus lediglich nach der defekten Heizung gesehen zu haben. Der Prozesstermin soll in den nächsten Wochen bekanntgegeben werden.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden