Silvesterknallerei: Verzicht ist besser als Vorsorge, sagt Zivilschutz-Bezirksleiter Ewald Niederberger
BEZIRK FREISTADT. Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerke und Böller gekauft, um das neue Jahr mit lautem Krawall zu begrüßen. Dabei herrscht jedoch große Verletzungsgefahr. Daher rät OÖ Zivilschutz-Bezirksleiter Ewald Niederberger, auf die Silvesterknallerei zu verzichten.

Verletzungen im Bereich des Innenohres durch den Krach, Verbrennungen und Augenverletzungen passieren häufig. Das lautstarke Spektakel ist außerdem eine Belastung für viele ältere oder kranke Menschen und die Tierwelt. Zum Selbstschutz gehört auch der Umweltschutz: „Die Silvesterknallerei belastet die Umwelt – man denke nur an den Müll, der oft nicht weggeräumt wird“, sagt OÖ Zivilschutz-Bezirksleiter Niederberger aus Freistadt. „Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und Brände durch Blindgänger oder unsachlich bediente Feuerwerkskörper die Folge.“
Alternativen suchen
„Wir informieren die Bevölkerung auch über Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen - und auch für sich selbst - auf die Silvesterknallerei zu verzichten“, erklärt Niederberger weiter.; Auf den Silvesterknallern/ Feuerwerkskörpern ist ihre jeweilige Kategorie angegeben. Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2, in Österreich die gängigste verkaufte Kategorie, ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. Die Verordnungen werden meist in den Gemeindezeitungen bzw. auf der Amtstafel veröffentlicht: „Viele Bürger wissen trotzdem nichts von diesen Regelungen – und setzen die Unwissenheit mit einer Erlaubnis gleich“, weiß Niederberger.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden