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PREGARTEN. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Pregarten hat ein „Neuplanungsgebiet“ für das Stadtzentrum beschlossen. Dieses sieht vor, dass reine Wohnnutzungen im Erdgeschoss zukünftig nicht möglich sind. Dadurch sollen Flächen für Ärzte, Gastronomie und andere Betriebe geschützt werden. 

Bgm. Fritz Robeischl (r.) und Vize-Bgm. Werner Philipp Foto: Stadtgemeinde Pregarten
Bgm. Fritz Robeischl (r.) und Vize-Bgm. Werner Philipp Foto: Stadtgemeinde Pregarten

Das „Neuplanungsgebiet“ umfasst den gesamten Stadtplatz, Teilbereiche der Bahnhofstraße, der Gutauer Straße und der Tragweiner Straße. „Mit dieser Maßnahme wollen wir erreichen, dass bestehende Geschäfts-, Gastronomie- oder Büroflächen im Stadtzentrum erhalten bleiben und so die wirtschaftliche Struktur des Stadtzentrums gestärkt wird“, sagt Bürgermeister Fritz Robeischl. „Mit der Verordnung wollen wir reine Wohnnutzungen im Erdgeschoß verhindern. Davon ausgenommen sind nur Wohnungen, die bereits genehmigt sind“.

„Um als Standort attraktiv zu bleiben, brauchen wir diese Flächen für Gastronomie, medizinische Dienstleister, Handel und Gewerbe. Erdgeschossige Wohnungen erschweren die Belebung des Zentrums. Außerdem wollen wir vorhersehbare Nutzungskonflikte im Vorhinein reduzieren“, ergänzt Vizebürgermeister Werner Philipp die die Hintergründe für die Verordnung, die auf maximal zwei Jahre beschränkt ist. Diese Zeit wollen die Gemeindepolitiker nutzen, um diese raumordnerischen Maßnahmen auch im Flächenwidmungsplan anzupassen.

Bündelung der ärztlichen Versorgung in der Tragweiner Straße

Ganz bewusst wurde das Neuplanungsgebiet auch auf die Tragweiner Straße bis zum ehemaligen Ämtergebäude ausgeweitet. Geht es nach den Gemeindeverantwortlichen, sollen in diesem Bereich zukünftig verstärkt Ärzte und Gesundheitsdienstleister angesiedelt werden. „Eine Bündelung des medizinischen Angebotes bietet viele Vorteile. Für die Menschen ist vor allem die optimale Erreichbarkeit wichtig und diese wäre in der Tragweiner Straße gut gegeben“, so Bürgermeister Fritz Robeischl.


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