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BEZIRK. Mehr als 13.700 Kinder im Bezirk Freistadt profitieren von der Erhöhung des Familienbonus.

ÖAAB-Bezirksparteiobmann Bgm. Günter Lorenz (Foto: OÖVP Freistadt)
ÖAAB-Bezirksparteiobmann Bgm. Günter Lorenz (Foto: OÖVP Freistadt)

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wird unter anderem der Familienbonus erhöht. Davon können alleine im Bezirk Freistadt rund 13.700 Kinder profitieren. Der Steuerabsetzbetrag, der Eltern bares Geld bringt, wird ab 1. Juli 2022 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr angehoben. „Es ist gut und gerecht, dass Familien mit Kinder in hohem Ausmaß von der aktuellen Steuerentlastung profitieren. Sie leisten nicht nur in Zeiten der Pandemie einen besonders wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft“, so Bürgermeister Günter Lorenz, Bezirksobmann des OÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB im Bezirk Freistadt.

Geringverdiener bekommen mehr Geld pro Kind

Für Kinder ab 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich der Familienbonus von bisher 500 Euro auf 650 Euro pro Kind und Jahr. Alleinverdienende und Alleinerziehende, die wenig bzw. keine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen, profitieren von der Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 450 Euro jährlich pro Kind. Dieser wird als Negativsteuer ausbezahlt. Da die Erhöhung erst mit 1. Juli 2022 in Kraft tritt und der Familienbonus monatlich betrachtet wird, besteht im Jahr 2022 die Möglichkeit, 1.750 Euro pro Kind von der Steuer abzusetzen. Für Kinder ab 18 Jahren sind es für 2022 575 Euro bzw. beim Kindermehrbetrag 350 Euro pro Kind. Ab 2023 können dann die vollen Erhöhungen geltend gemacht werden.

Familienbonus muss beantragt werden

Der ÖAAB weist im Zusammenhang mit dem Steuerabsetzbetrag Arbeitnehmer darauf hin, dass der Familienbonus im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, dem sogenannten Steuerausgleich, unbedingt zu beantragen ist. Und das auch, wenn der Bonus bereits monatlich über den Gehaltsweg bezogen wird. „Sonst kann es zu Steuernachforderungen kommen“, informiert Günter Lorenz.


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