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Landesrechnungshof befindet: Grundstück für Freistädter Hotelprojekt viel zu billig verkauft

Mag. Claudia Greindl, 29.06.2023 11:32

FREISTADT. Zu billig verkauft hat die Stadtgemeinde Freistadt das Grundstück für das Hotelprojekt im Jahr 2021. Der Verkaufspreis von rund 650.000 Euro für das gut 9.000 Quadratmeter große Areal hätte um mehr als 200.000 Euro höher sein müssen. Zu diesem Schluss kam der Landesrechnungshof.

 (Foto: Tips)
(Foto: Tips)

In der Stadtgemeinde Freistadt stieß der Landesrechnungshof (LRH) bei einer Initiativprüfung der Abfallwirtchaft auf einen „Spezialfall“. Hintergrund ist ein Grundstücksverkauf der Gemeinde für das Hotelprojekt im Jahr 2021. Das Grundstück enthielt mutmaßlich kontaminiertes Erdreich, was zu einer Kaufpreisreduktion führte. In Folge initiierte die Freistädter Bürgerliste WIFF beim Land OÖ eine Aufsichtsbeschwerde wegen einer möglichen Umweltsünde bzw. wegen eines wirtschaftlichen Schadens. Das Ermittlungsverfahren führte das Land ordnungsgemäß durch – es gab keine umwelt-rechtlichen Bedenken. Allerdings prüfte es die Höhe des Verkehrswertes der Liegenschaft nicht, weil es auf die Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vertraute. Die Gemeinderatsfraktion informierte auch den LRH über die Sachverhalte. Da die Informationen zum angeblich kontaminierten Aushub auch abfallrechtlich relevant waren, bezog der LRH den Grundstücksverkauf in die vorliegende Prüfung mit ein.

Gutachten mangelhaft, Kaufpreis zu niedrig

Aus Sicht des LRH sind die Gutachten für den Grundstücksverkauf mangelhaft, da sie zahlreiche Widersprüche enthalten. Wirtschaftlich betrachtet hätte der erzielte Verkaufspreis von ca. 650.000 Euro um mehr als 200.000 Euro höher sein müssen. Das Land OÖ als Aufsichtsbehörde sollte den Fall kritisch weiterverfolgen, empfiehlt der LRH. Bürgermeister Christian Gratzl meint in einer ersten Stellungnahme: „Die Stadtgemeinde hat mit der Bewertung der Liegenschaft einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen mit jahrzehntelanger Praxis – auch als Amtssachverständiger in behördlichen Verfahren – beauftragt. Auf dieser Basis wurden die Entscheidungen im Gemeinderat nach bestem Wissen und Gewissen getroffen.“

Sachverständiger um Stellungnahme gebeten

Der betreffende Sachverständige wurde um eine Stellungnahme zu den Kritikpunkten ersucht; diese soll – wie der gesamte Prüfbericht – in der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag diskutiert werden. Bürgermeister möchte Rechnungshof-Empfehlungen ernst nehmen Um Klarheit zu schaffen, wird die Stadtgemeinde Freistadt der Empfehlung des Landesrechnungshofs daher grundsätzlich nachkommen und sich bezüglich möglicher weiterer Schritte angesichts der Komplexität der aufgeworfenen Fragen umfassend anwaltlich beraten lassen. „Ich stehe weiterhin zum Hotelprojekt und werde es nach Kräften unterstützen. Mir ist es wichtig, diesen Rechnungshofbericht als Chance zur Befriedung eines sonst möglicherweise noch weiter schwelenden Konflikts zu begreifen“, meint der Bürgermeister abschließend.

WIFF sieht sich bestätigt

WIFF-Stadtrat Rainer Widmann sieht sich durch die Position des LRH seiner Kritik bestätigt. „Während die Gemeinde beim Kauf des Grundstückes 2009 noch 172 für den Quadratmeter zahlte, waren es beim Verkauf 2021, elf Jahre später, nur mehr 71,40 Euro in bester zentraler Lage. Unser Antrag für ein externes neues Gutachten eines nicht ortsansässigen Sachverständigen zur Prüfung des realen Grundstückpreises wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Unsere Sachargumente gegen das schnelle Verscherbeln des wertvollen Grundstückes zum Spottpreis an einen Investor prallten an einer schwarzen Gummiwand mit rot-blau-grünen Tupfern ab“, so Stadtrat Rainer Widmann. Dadurch sei der Stadt ein hoher finanzieller Schaden enstanden. „Geld, das jetzt bitter bei anderen Projekten, wie einem neuen Kindergarten, der Sanierung der Schulen oder dem Hallen- und Freibad fehlt“, so Widmann. „„Wir fordern den Bürgermeister auf, der Empfehlung des Landesrechnungshofes sofort vollinhaltlich nachzukommen und ein neues unabhängiges Gutachten über den Wert der verkauften Liegenschaft von einem externen gerichtlich beeideten Sachverständigen einzuholen. Darauf aufbauend soll die weitere Vorgansweise bis hin zu eventuellen Schadloshaltungen der Verantwortlichen mit Rechtskundigen beraten werden.“

FPÖ: Alle Rechtsmittel ausschöpfen

Für FPÖ-Stadtrat Harald Schuh stellt sich die Frage, „wie die Stadtgemeinde unter der damaligen ÖVP-Bürgermeisterin zu diesem Gutachten gekommen ist und wie wir einen etwaigen Schaden abwenden können. Die FPÖ ist dafür, hier alle Rechtsmittel auszuschöpfen.“

 


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