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BEZIRK FREISTADT. Nicht um eine, sondern gleich um zwei Pflegestufen zu niedrig wurde der Pflegebedarf einer Frau aus dem Bezirk Freistadt von der Pensionsversicherungsanstalt festgesetzt. Die AK-Experten intervenierten erfolgreich für sie und erwirkten monatlich mehr Pflegegeld.

Die AK-Rechtsexperten erwirkten eine Änderung der Pflegestufe. (Foto: Gerhard Seybert/Adobe Stock)
Die AK-Rechtsexperten erwirkten eine Änderung der Pflegestufe. (Foto: Gerhard Seybert/Adobe Stock)

AK-Präsident Andreas Stangl betont, wie wichtig die Arbeit der AK-Bezirksstellen direkt in der Region ist und rät, sich bei Unsicherheiten an die Rechtsschützer zu wenden. Beginnende Demenz, Desorientierung, erhöhte Sturzneigung mit schwerer Gangunsicherheit und dennoch nur Pflegestufe 2? Als sie den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt in den Händen hielten, hatten die Angehörigen starke Zweifel. Deshalb wandten sie sich an die AK-Bezirksstelle Freistadt, um rechtlichen Rat einzuholen. Mit Erfolg: Die Arbeiterkammer intervenierte für die Frau und konnte mittels Vergleichs die Pflegestufe 4 und somit monatlich mehr Pflegegeld erwirken.

Rechtsberatung direkt in der Region

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für die Pflegebedürftige ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten. „Der Fall aus dem Bezirk Freistadt zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Neben einem oft hektischen Alltag sind kurze, unkomplizierte Wege das Um und Auf“, betont AK-Präsident Stangl.


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