Altersteilzeit 2026 – Das müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber wissen
FREISTADT. Ab 1. Jänner 2026 ändern sich die Regeln für die kontinuierliche Altersteilzeit in Österreich erheblich. Aus budgetären Gründen wird die maximale Bezugsdauer schrittweise reduziert.
Während Altersteilzeit aktuell für maximal fünf Jahre in Anspruch genommen werden kann, reduziert sich die Maximaldauer für Altersteilzeit, die im Kalenderjahr 2026 beginnt, auf 4,5 Jahre und in den Folgejahren jeweils um ein halbes Jahr bis für Altersteilzeitvereinbarungen ab 2029 die Maximaldauer nur mehr 3 Jahre beträgt. Wer früh startet, profitiert also von längeren Zeiträumen.
Ab 2026 sind während der Altersteilzeit keine unselbständigen Nebenbeschäftigungen mehr erlaubt, das betrifft auch geringfügige Tätigkeiten. Ausnahmen gelten nur für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor Beginn der Altersteilzeit regelmäßig ausgeübt wurden. Bestehende Nebenbeschäftigungen müssen bis 30. Juni 2026 beendet werden.
Richtig informieren
Überstunden und Überstundenpauschalen sind für Altersteilzeitanträge ab 2026 nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für den Lohnausgleich einzubeziehen. Für Arbeitnehmer, die vor Beginn der Altersteilzeit regelmäßig Überstunden geleistet haben, kann der Lohnausgleich deutlich unattraktiver ausfallen als bisher.
Wer Altersteilzeit für sich oder seine Mitarbeiter plant, sollte nun frühzeitig handeln: Versicherungszeiten prüfen, Nebenjobs klären und die Auswirkungen auf das Einkommen berechnen. So gelingt der Übergang in den Ruhestand ohne böse Überraschungen.