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GMUNDEN/WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet demnächst über das Urteil im Mordprozess um eine 51-jährige Tanzlehrerin. Der 40jährige Verdächtige war im Vorjahr – nicht rechtkräftig –zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.
 

Im Garten ihres Grundstückes wurde vor zwei Jahren Ingrid S. so schwer verletzt, dass sie Tage später verstarb.

Denn noch sind Berufungen von Anklage und Verteidigung anhängig. Der OGH hat nun für 22. Juli eine öffentliche Verhandlung angesetzt, in der über den Schuldspruch entschieden werden soll.

Das Opfer und der Angeklagte hatten in einer Juli-Nacht vor zwei Jahren gemeinsam mit Sportkollegen in einem Tennisclub gefeiert, ehe die Tanzlehrerin sich auf den Weg zu ihrem nahegelegenen Haus gemacht hatte. Zwei Tage später fand man die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten liegend. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein erlangt zu haben. Gestützt auf etliche Gutachten ging die Staatsanwaltschaft Wels davon aus, dass der Angeklagte der Frau gefolgt war und eine Abfuhr geholt hatte. Dann habe er sie laut Anklage niedergeschlagen, vergewaltigt und ihr „in Tötungsabsicht“ noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Dann sei er gegangen, ohne sich um die Sterbende zu kümmern. Das Gericht folgte den Argumenten der Anklage und verurteilte den Gmundner, der allerdings stets seine Unschuld beteuert hatte, zu 18 Jahren Haft.

Zuletzt wurden Mutmaßungen laut, das Urteil könnte aufgehoben werden, weil die Sachverständigen sowohl für die Staatsanwaltschaft, als auch für das Gericht tätig waren.


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