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GMUNDEN. Im Ortsgebiet gilt für Hunde Leinen- oder Beißkorbpflicht. Diese wird von vielen Besitzern ignoriert, so eine häufige Beschwerde von Spaziergängern. Die Polizei setzt auf Erklärungen und Ermahnungen, aber auch Strafen sind möglich.
 

Egal, ob groß oder klein: im Stadtgebiet sind für Hunde Leine oder Maulkorb vorgeschrieben. Foto: Mareike Radomski/pixelio.de

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Laut der oberösterreichischen Hundehalteverordnung müssen Hunde im Ortsgebiet Leine oder Beißkorb tragen, in besonderen Situationen – etwa bei Menschenansammlungen – ist beides vorgeschrieben, wie Dietmar Pühringer, Dienststellenleiter der Gmundner Stadtpolizei, erläutert. Ausnahmen gibt es nur für die eigens ausgewiesenen Freilaufflächen (siehe unten). Dennoch gibt es Hundebesitzer, die etwa den Toscanapark, die Esplanade oder das Ufergebiet im Stadtteil Weyer verbotenerweise als „Freilauffläche“ nutzen.

Anzeige droht

Vor allem Personen, die mit Kleinkindern oder Kinderwägen – in Augenhöhe der Hunde – unterwegs sind, berichten immer wieder von unangenehmen Situationen mit bellenden oder knurrenden Hunden. Bei manchen Tieren scheinen zudem Läufer den Jagdinstinkt zu wecken.

„Wenn wir bei unseren Fuß- oder Fahrradstreifen Hunde ohne Leine und Beißkorb sehen, gibt es zunächst eine Ermahnung. Im Wiederholungsfall droht eine Anzeige. Manche Hundebesitzer sind leider unbelehrbar“, so Dietmar Pühringer. Und das kann auch richtig teuer werden – für Wiederholungstäter bis zu über 700 Euro. Anzeigen können übrigens nicht nur durch die Polizei erfolgen: Auch Personen, die sich beispielsweise von einem Hund bedroht fühlen, können dies bei der Stadtpolizei melden, so Pühringer.Freilaufflächen: In Gmunden stehen Hunde-Freilaufflächen bei der ev. Kirche, beim Sportplatz, am Hochkogl und im Bereich des Wanderwegs Tastlberg zur Verfügung.


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