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Gmundner Stadtpolizisten überprüfen ab sofort Können von Straßenkünstlern

Hans Promberger, 27.10.2017 13:56

GMUNDEN. Die Stadtgemeinde will gegen „Straßenkünstler“ künftig strenger vorgehen. Öffentlich musizieren darf nur mehr, wer die Polizei von seinem Können überzeugt.

Musikalische Darbietungen im öffentlichen Raum obliegen demnächst dem stadtpolizeilichen Kunstverständnis. Foto: Weihbold

Straßenkünstler, Zeitungsverkäufer, Alkohol: Gmunden handhabt ab sofort die Gesetze strenger. Auf diese Art hofft man, Bettler aus der Stadt fernhalten zu können.

Stadtpolizei überprüft Können

„Auf Basis geltender Gesetze und Verordnungen“ hat Sicherheitsreferentin Vizebürgermeisterin Beate Enzmann (FPÖ) mit der Stadtpolizei und den Juristen der Stadtgemeinde eine klarere Regelung erarbeitet. Straßenkünstler müssen künftig die Qualität ihres Könnens von der Stadtpolizei überprüfen lassen. Vom künstlerischen Können überzeugt stellt diese gegen eine Verwaltungsabgabe eine Bewilligung für ein halbes Jahr aus und weist den Musikern einen Platz auf der Esplanade zu.

Unterschiedliche Arten zu betteln

Aufdringliches oder gar aggressives Betteln (Das Ansprechen von Passanten, das aufdringliche Hinhalten von Zeitungen) ist gesetzlich überall und immer verboten. Seit Dezember 2016 ist auch das sogenannte „stille Betteln“ (der Bettler bleibt still auf seinem Platz stehen) während des Wochenmarkts zwischen Museumsplatz und Kursaalgasse verboten. Außerhalb des Geltungsbereichs des sektoralen Bettelns wird diese Art des Bettelns in Gmunden geduldet.

Alkoholverbot wird strenger gehandhabt

Das seit 2008 gültige Alkoholverbot in der Innenstadt ist nahezu nie exekutiert worden, weil man Menschen, die auf einer Parkbank bloß ein Bier trinken wollten, nicht verärgern wollte. Diverse Vorfälle mit Alkoholkranken führen allerdings dazu, dass die Stadtpolizei in Zukunft diesbezüglich mehr Strenge walten lassen wird. Die Stadtpolizei wird 20-Euro-Organstrafverfügungen auch gleich kassieren, ansonsten gibt es eine Anzeige. Bei Nichteinbringung droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.


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Gastuser
Gastuser
02.11.2017 22:01

kunstfreiheit

verstößt diese regelung nicht gegen die kunstfreiheit?

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Gastuser
Gastuser
31.10.2017 18:24

STADT-POLIZEI überprüft.....

Das kann aber nicht ernst gemeint sein !! Musik sollte nicht verboten sein, die soll aber die Menschen erfreuen und da ist die Polizei sicherlich überfordert.- das zu bestätigen. Wollen wir doch die Kirche im Dorf lassen, oder was meinen sie...???

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Gastuser
Gastuser
31.10.2017 18:06

Aprilscherz Ende Oktober?

Gmunden ist wie immer der Zeit voraus!

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Gastuser
Gastuser
31.10.2017 19:51

Polizie und Musik

Ja, da hast du recht. Gmunden verschläft sein Leben,
Was sonst ???

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