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Bald dürfen die Freibäder wieder Gäste empfangen

Daniela Toth, 26.05.2020 08:14

BEZIRK GMUNDEN. Normalerweise ist der 1. Mai der Stichtag, an dem die meisten Freibäder erstmals aufmachen. Heuer soll es am Freitag, 29. Mai, so weit sein. Die Badebetreiber bereiten in den letzten Wochen alles vor, warteten jedoch bis zuletzt auf die genauen Regeln für den Badespaß.

Die Vorfreude aufs kühle Nass ist bei vielen groß. Mit Sicherheitsregeln kann es schon bald losgehen. Foto: Wolfgang Spitzbart

Wer eine Jahreskabinenkarte für das Strandbad Gmunden hat, der darf schon seit 15. Mai das Gelände betreten. Die Pools sind jedoch – gemäß einer Übereinkunft mit der Bezirkshauptmannschaft – vorerst tabu und werden erst bei der allgemeinen Freibadöffnung zugänglich sein. „Wir sind aber seit Anfang Mai für alles bereit“, betont man bei der Betreiberfirma Vanel. Grund dafür sind die zeitaufwändigen Vorbereitungen für den Badebetrieb, wie die Reinigung des 60 Meter langen, bis zu zwei Meter tiefen Olympiabeckens.

Auch in den anderen Bädern des Bezirks steht man bereits in den Startlöchern, um sich sofort auf die neuen Bedingungen einstellen zu können. „Wir machen noch die letzten Arbeiten wie Rasenmähen, ansonsten ist aber alles fertig“, heißt es etwa aus dem Solarbad Altmünster.

Maximale Gästezahlen

Um den notwendigen Abstand auch in den Freibädern einhalten zu können, mussten an zahlreichen Stellen Markierungen und Einbahnregelungen eingerichtet werden. Zudem gelten allgemeine Zugangsbeschränkungen, um die Mindestfläche pro Person einhalten zu können. Beschränkungen gelten auch bei Springtürmen oder Wasserrutschen, vor allem, wenn diese mit nicht aufbereitetem Wasser betrieben werden.

Auch auf der Liegefläche gilt: Abstand halten

Die Gäste müssen in Innenräumen, wie etwa im Sanitärbereich, einen gut abdeckenden Mund-Nasenschutz (MNS) tragen. Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder und Personen, denen aus medizinischen Gründen kein MNS zugemutet werden kann.

Auf der Liegefläche darf es nicht zu eng werden: Zwischen den einzelnen Aufenthaltsplätzen muss ein Meter Abstand gehalten werden, im (aufbereiteten und desinfizierten) Wasser gelten ein bis zwei Meter Sicherheitsabstand. Handelt es sich um Oberflächengewässer (Seen und Flüsse) oder Kleinbadeteiche mit nicht aufbereitetem Wasser, gelten drei bis vier Meter Abstand.

Trotz der Einschränkungen ist die Vorfreude aber – sowohl bei den Betreibern als auch bei den vielen Badebegeisterten – groß.


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