AK-Bilanz: 5,7 Millionen Euro für Arbeitnehmer im Bezirk Gmunden erkämpft
GMUNDEN. Im Vorjahr wandten sich im Bezirk Gmunden über 7000 Arbeitnehmer mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK. Fast 5,7 Millionen Euro an Ansprüchen erhielten die Arbeitnehmer erst mittels juristischer Hilfe.

„Die Beratungszahlen bleiben gleichbleibend hoch. Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Wir mussten bei manchem Arbeitgeber intervenieren, und fallweise vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen“, so AK Gmunden-Leiter Martin Kamrat. Die Hauptgründe für die Gerichtsverfahren seien Differenzen um die Endabrechnung beim Beenden von Dienstverhältnissen, vorenthaltenes laufendes Entgelt, das Anfechten von Kündigungen und Entlassungen sowie nicht ausbezahlte Zulagen bei Teilzeit.
Pensionsansprüche und Pflegegeld eingeklagt
Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. 3,9 Millionen Euro erstritt die AK Gmunden im Vorjahr hauptsächlich im Kampf um Pensionsansprüche (Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Zusätzlich wurden für 106 Arbeitnehmer aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, rund 900.000 Euro durchgesetzt. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr (218 Arbeitnehmer). Die größte Insolvenzen des Vorjahres im Bezirk Gmunden betraf das Hotel „Goldenes Hufeisen“ in Bad Ischl mit 16 Arbeitnehmern.
In Summe hat die AK Gmunden im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 5,7 Millionen Euro erreicht.
Illegales „Probemonat“ nach sechs Jahren im Betrieb
In einem interessanten Rechtsstreit erstritt die Arbeiternehmervertretung für einen ehemaligen Angestellten eines Industrieunternehmens fast 10.000 Euro. Der Mann hatte bereits sechs Jahre lang in einem Industriebetrieb gearbeitet, als das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit einer Wiedereinstellungszusage unterbrochen und drei Monate später wieder aufgenommen wurde. Vier Wochen nach der Wiederaufnahme löste der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis plötzlich auf und deklarierte diese fristlose Beendigung als „Auflösung im Probemonat“. Damit wollte er offenbar die dreimonatige Kündigungsfrist umgehen, die dem Arbeitnehmer nach mehr als sechs Jahren Beschäftigung zustand. Die AK wies den Unternehmer auf die Rechtswidrigkeit seiner Vorgehensweise hin. Erstens war das „Probemonat“ mit Angestellten gar nicht abgesprochen, zweitens kann eine Probezeit nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses stehen und daher bei erneuter Arbeitsaufnahme nach einer kurzen einvernehmlichen Unterbrechung rechtsgültig gar nicht vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hätte nur unter Einhaltung der kollektivvertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist gekündigt werden dürfen. Der Unternehmer zahlte erst nach einem Prozess sämtliche Ansprüche in der Höhe von exakt 9895 Euro nach.


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