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PINSDORF. Mitte April begann der Prozess zwischen den Gemeinden Gmunden, Pinsdorf, Altmünster und Ohlsdorf und dem Zementwerk Hatschek, der die Gültigkeit eines im Jahr 1996 abgeschlossenen Vertrages klären soll. Ende Juli fand der zweite Verhandlungstag statt. Nun wird auf das umfangreiche Sachverständigen-Gutachten gewartet.

 (Foto: Copyright (c) 2011 corgarashu/Shutterstock. No use without permission.)
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Im Zuge des zweiten Verhandlungstages in der Causa Zementwerk Hatschek wurde am Bezirksgericht Gmunden Ende Juli die weitere Vorgehensweise erörtert. Gegenstand der Verhandlung war die Abklärung der Themenschwerpunkte und der Umfang des beabsichtigten Sachverständigengutachtens. Dieses Gutachten solle die komplexen technischen Sachverhalte im anhängenden Gerichtsverfahren objektivieren und als Entscheidungsgrundlage für das Gericht dienen.

„Aufgrund des Umfangs des Gutachtens, ist mit dessen Fertigstellung nicht vor Ende des Jahres zu rechnen“, so Gerhard Plasser, Sprecher des Bürgerbeirats Zementwerk. Dies sei auch die Einschätzung von Rechtsanwalt Wolfgang List, der die Gemeinden vertritt, bestätigt Pinsdorfs Bürgermeister Dieter Helms.

Bürgerbeirat fordert Nachverbrennungsanlage

Man werde auf alle Fälle an der Forderung einer Nachverbrennungsanlage festhalten, betont Gerhard Plasser. Dies ist alleine schon dadurch begründet, da die durch den Beirat geforderte und bereits im Frühjahr neu errichtete Schlauchfilteranlage zwar zu einer Verbesserung der Staubemissionen geführt, jedoch keine Veränderung der gegenwärtigen Geruchsproblematik bewirkt habe. Dies werde auch durch die anhaltenden Anrainerbeschwerden der vergangenen Monate bestätigt, so Plasser.


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