Hatschek-Prozess: Ein Gutachter soll nun Klarheit bringen
GMUNDEN. Der Prozess der Gemeinden Gmunden, Pinsdorf, Ohlsdorf und Altmünster gegen den Zementhersteller Hatschek hat begonnen.

Die Klagen über Gestank und Rauch aus dem Hatschek-Schlot haben sich in den letzten Jahren gemehrt: Seit Mai 2019 – damals wurde die Fabrik nach einem Umbau wieder neu gestartet – gingen bei einer Hotline am Gemeindeamt Pinsdorf 1.323 Beschwerden ein.
Nachdem Gespräche mit den Anrainergemeinden und einem eigens gegründeten Bürgerbeirat aus der Sicht der Betroffenen zu keiner Verbesserung geführt hatten, kam es vergangenen Sommer zu einer Eskalation: Nach einer Pressekonferenz der Bürgermeister kündigte Hatschek (bzw. die bayrische Konzernmutter Rohrdorfer) eine aus dem Jahr 1996 stammende Vereinbarung mit den Gemeinden. Diese verpflichtete Hatschek unter anderem, seine Abgase stets mit der bestmöglichen Technik zu reinigen. Als Grund für die Kündigung nennt Hatschek einen Vertrauensbruch und die Veröffentlichung falscher Tatsachen bei der Pressekonferenz.
Nun muss das Bezirksgericht Gmunden über die weitere Gültigkeit der Vereinbarung entscheiden. Zur Klärung der von Hatschek vorgebrachten Kündigungsgründe soll nun laut Richter Stitz in einem ersten Schritt ein gemeinsamer Gutachter beauftragt werden. Wann der Prozess fortgeführt wird, ist noch offen.


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