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Dringlicher Anfrage im Landtag zum Widmungsverfahren für Betriebsbaugebiet Ohlsdorf

Daniela Toth, 27.01.2022 17:37

LINZ/OHLSDORF. Das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II wurde am 27. Jänner in der Sitzung des Landtags thematisiert: Neos-Abgeordnete Julia Bammer nutzte die Fragestunde, der Grüne Landtagsklub stellte eine dringliche Anfrage. Der von beiden angesprochene Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) betonte: „Interessensabwägung der Gemeinde Ohlsdorf für Umwidmungsbeschluss wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft und für rechtlich korrekt befunden.“

LR Markus Achleitner in einem Screenshot von der via Stream übertragenen Landtagssitzung. (Foto: Tóth)
LR Markus Achleitner in einem Screenshot von der via Stream übertragenen Landtagssitzung. (Foto: Tóth)

Julia Bammer (Neos) hinterfragte, warum der Rodungsbescheid für das Betriebsbaugebiet bereits ergangen ist, bevor eine Ersatzfläche für die Wiederaufforstung feststand. Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) stellte fest, dass drei Viertel der Ersatzflächen bei der Erstellung des Bescheids bereits festgestanden seien, für die restlichen etwa sechs Hektar gebe es eine Bankgarantie. Er betonte, dass insgesamt die Aufforstung der eineinhalbfachen Rodungsfläche vorgeschrieben worden seien. Zur Nachfrage nach einer Rodungserlaubnis im „unterbewaldeten“ Ohlsdorf verwies er darauf, dass die Raumordnung nicht an Gemeindegrenzen enden dürfe - die Aufforstung würde in einem 15 Kilometer-Radius erfolgen.

Dringliche Anfrage des Grünen Landtagsklubs

Abgeordneter Severin Mayr (Grüne) richtete die dringliche Anfrage an Landesrat Markus Achleitner: „Was haben Sie im Raumordnungs-Aufsichtsverfahren auf Landesebene unternommen, damit die Fach-Stellungnahmen des Landes vom Ohlsdorfer Gemeinderat für seine Widmungsentscheidung ausreichend berücksichtigt werden?“ Er verwies darauf, dass das Land OÖ das im Jahr 2017 begonnene Projekt „lange kritisch beobachtet“ habe.

Stellungnahme von Landesrat Markus Achleitner

Landesrat Achleitner betonte, dass das Widmungsverfahren „völlig rechtskonform abgelaufen“ sei. „Die Interessensabwägung der Gemeinde, die die Grundlage des Umwidmungsbeschlusses des Gemeinderates von Ohlsdorf war, ist von der Abteilung Raumordnung des Landes Oberösterreich als Aufsichtsbehörde geprüft und für rechtlich korrekt befunden worden. Daher ist die Umwidmung auch von der Abteilung Raumordnung genehmigt worden und bereits seit Jänner 2020 rechtskräftig.

Das öffentliche Interesse für diese Umwidmung sei von der Gemeinde Ohlsdorf damit begründet worden, dass es sich hier um eine Erweiterung des bestehenden Betriebsbaugebietes ‚Ehrenfeld I‘ handelt, so Achleitner. „Weiters gibt es hier eine entsprechende verkehrsmäßige Aufschließung mit einer direkten Anbindung an die Westautobahn. Zugleich besteht hier kein Siedlungsgebiet in unmittelbarer Nähe, das dadurch belastet wird. Darüber hinaus werden durch die Erweiterung des Betriebsbaugebietes hunderte zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.“  

Zur Frage der Rodungsbewilligung betonte Achleitner, diese seien nicht Teil des Raumordnungsverfahrens, sondern wurden in einem eigenen Rodungsverfahren durch die Forstbehörde bewilligt. Und zwar „mit der Vorgabe, die eineinhalbfache Fläche als Ersatz aufzuforsten, also insgesamt 28,2 Hektar. Wobei diese Ersatzaufforstungen keinesfalls auf hochwertigem Acker- und Grünland erfolgen, das hat auch das Stift Kremsmünster bestätigt, das diese Aufforstungen großteils betreibt.“

In Bezug auf die als Argument gegen diese Widmung angeführten ‚Versagungsgründe‘ meinte Achleitner, diese seien „ein ganz normales Element eines Widmungsverfahrens: Es handelt sich hier um Aufträge an die betreffende Gemeinde bzw. den Projektbetreiber, durch entsprechende Veränderungen oder Nachbesserungen des Projektes die Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen.“ Könnten diese Vorgaben erfüllt werden, dann seien die Versagungsgründe entkräftet, und eine Umwidmung sei genehmigungsfähig. „Zum Thema Wald ist auch anzumerken, dass in Oberösterreich 42 Prozent der Landesfläche, konkret 498.000 ha, mit Wald bedeckt sind. Innerhalb von 10 Jahren hat in Oberösterreich die Waldfläche um 5.000 ha zugenommen, das entspricht einer Fläche von 7.000 Fußballfeldern. Auch durch die Ersatzaufforstungen bei diesem Projekt wächst die Waldfläche in Oberösterreich weiter“, so Achleitner. 

Raumordnungspolitik dürfe „nicht heißen, einen generellen Umwidmungsstopp zu verordnen. Denn das würde nichts anderes bedeuten, als dass für Jungfamilien kein Wohnraum mehr geschaffen oder Betrieben kein Platz mehr für Ansiedelungen oder Erweiterungen angeboten werden könnte, womit auch keine neuen Arbeitsplätze mehr geschaffen werden könnten. Das wollen wir nicht. Raumordnungspolitik heißt für uns vielmehr, die Entwicklung des Raumes sinnvoll zu ordnen und z. B. Betriebe dort anzusiedeln, wo es bereits eine Anbindung an eine bestehende Infrastruktur bzw. Verkehrsinfrastruktur gibt, wie das etwa in Ohlsdorf der Fall ist. Oberösterreich bekennt sich zugleich sehr wohl zum sparsamen Umgang mit unserem Boden, daher werden z. B. keine Supermärkte auf der grünen Wiese oder an Kreisverkehren bei Umfahrungen mehr genehmigt. Zugleich wollen wir die Ortskerne durch Verdichtungen stärken und gezielt Brachflächen und Leerstände nutzen“, hob Markus Achleitner hervor.

 Anschließende Diskussion

In der anschließenden Diskussion meldeten sich der Grüne Landesrat Stefan Kaineder, LAbg. Thomas Dim (FPÖ), LAbg. Heidi Strauß (SPÖ), LAbg. Julia Bammer (NEOS) und LAbg. Christian Dörfl (ÖVP) zu Wort.

Kaineder sprach von „zu vielen Unwahrheiten“. Immer wieder werde der Eindruck erweckt, er selbst habe nach einem Besuch in Ohlsdorf festgestellt, dass kein UVP-Verfahren notwendig sei. Tatsächlich sei der Bescheid bereits vor seinem Besuch in Ohlsdorf erstellt worden - und dieser Besuch sei auch nicht aus Anlass des Verfahrens erfolgt sondern in einem gänzlich anderen Zusammenhang. Zudem gebe es nur bestimmte Gründe, dass ein Wald lt. Forstwirtschaftsgesetz gerodet werden dürfe. „Wirtschaftliche Entwicklung gehört nicht dazu“, so Kaineder. Insgesamt stelle sich die Frage: „Wer hat hier ins Lenkrad gegriffen und wozu?“

Dim betonte, Wald sei vor allem auch eine Bewirtschaftungsfläche, es müsse immer auch die Interessensabwägung gelten.

Strauß kritisierte die Abholzung von Holz der Bundesforste für ein Betriebsbaugebiet. Ihre Fraktion schlage Verordnungen vor, die es dem Landesverwaltungsgericht erlauben würden, „künftig raumplanerische Mißstände und Grauzonen zu vermeiden“.

Bammer betonte die Bedeutung von Betriebsansiedelungen. Sie stellte anhand des Beispiels in Frage, ob die Person des Antragsstellers bei Widmungsverfahren auf Gemeindeebene Einfluss habe und verwies auf die laufende Anfrage im Nationalrat zur Rolle der Bundesforste im gegenständlichen Fall.

Dörfl meinte zu Kaineders Argument zum Forstwirtschaftsgesetz, dass Arbeitsplätze und ein Gewerbegebiet durchaus im öffentlichen Interesse sein können. Man habe an Achleitners Ausführungen gesehen, dass alles sauber und transparent abgelaufen sei.

Die gesamte Sitzung zum Nachsehen: http://landtag.ooe.gv.at/29/4


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