Nächster Schritt zur Fusion von Gmundner Milch und SalzburgMilch
GMUNDEN/SALZBURG. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Fusion von SalzburgMilch mit der Gmundner Molkerei am Dienstag unter Auflagen genehmigt. Wenn die Genossenschafter zustimmen, entsteht der zweitgrößte Milchverarbeiter in Österreich.
Vor Monaten wurden entsprechende Gespräche zwischen der dritt- und der viertgrößten Molkerei Österreichs bekannt. Am 26. April gab die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Zustimmung. Auflagen, die für sechs Jahre gelten, sollen verhindern, dass es durch den Wegfall der Konkurrenz zu einer Verschlechterung für die Bauern kommt.
So bekommen die in den Genossenschaften zusammengeschlossenen Milchbauern ein vorrangiges Lieferrecht bzw. eine Abnahmegarantie. Gleichzeitig wird den Bauern zugesichert, dass sie Milch auch direkt vermarkten oder Ab-Hof verkaufen können. Die Milchlieferverträge werden so abgeschlossen, dass die Landwirte – als Lieferanten wie auch als Genossenschafter – mit Kündigungsfristen aussteigen können. Außerdem sind auch befristete Verträge möglich. Und die Bauern dürfen weiter ihre Vertreter in die Aufsichtsgremien entsenden. Weitere Auflage: Synergieeffekte durch die Fusion sind an die Milchbauern weiterzugeben.
Genossenschafter sind am Zug
Noch sind die Verhandlungen, dem Vernehmen nach, nicht abgeschlossen Zudem müssen die Gremien der Firmen der Fusion noch zustimmen. Zusammen würden die beiden Genossenschaften zum zweitgrößten Milchverarbeiter des Landes werden und die niederösterreichische NÖM überholen.
„Endgültige Entscheidung liegt bei den Mitgliedern“
Johannes Trinkfass, Obmann Gmundner Molkerei eGen (mbH), erklärt: „Durch die Zustimmung der Bundeswettbewerbsbehörde zur geplanten Fusion der beiden Molkereibetriebe ist nun die erste Hürde gemeistert. Die Gremien beider Unternehmen sind ja bereits seit einiger Zeit in Verhandlungen, welche nun durch das OK der BWB weiter vertieft werden können. Wie bereits bisher immer betont, liegt die endgültige Entscheidung, welche bei der Abstimmung in den Generalversammlungen getroffen wird, bei den Eigentümern und somit jedem einzelnen Mitglied.“
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