GMUNDEN. Von einem „Kahlschlag“ spricht NEOS-Stadtrat Philipp Wiatschka in einer Aussendung zu den aktuellen Arbeiten rund um das künftige Seeviertel. Kritisiert wird die geplante Rodung von über 30 Bäumen. Bürgermeister Stefan Krapf (ÖVP) reagiert via Facebook: De facto werde es sogar zu einer Verdopplung der Baumzahl kommen, darunter auch über 100 Großbäume.
Stadtrat Philipp Wiatschka kritisiert, dass für die geplanten „Luxuswohnungen“ und das Hotel - ein Projekt, dem die NEOS kritisch gegenüber stehen - in den nächsten Monaten alter, historisch wertvoller Baumbestand weichen müsse. „Lediglich sieben Bestandsbäume dürfen auf dem Landspitz nicht gefällt werden. Darunter muss auch ein Teil der Kastanien-Allee entlang der Schiffslände dem Wohn- und Hotelbau weichen“, so Wiatschka.
Baumbestand wird sich faktisch verdoppeln
Es sei „in hohem Maße unfair und auch demokratiepolitisch bedenklich, nur einen Teil der Geschichte zu erzählen und falsche Fakten zu präsentieren“, reagiert Bürgermeister Stefan Krapf via Facebook: „Es müssen auf dem Areal im Zuge der Bauarbeiten zwar Bäume entfernt werden, was auch immer logisch und klar war, doch werden über 100 Großbäume und 70 Kleinbäume nachgepflanzt“, so Krapf. Es komme damit „definitiv zu einer Verdoppelung des aktuellen Baumbestandes“. Zudem arbeiten Landschaftsplaner intensiv an der Gestaltung: „Es wird ein Projekt modernsten ökologischen Standards entstehen“, betont Krapf.
„Bootsgarage ist ein Thema für den Gemeinderat“
Ebenfalls kritisiert Wiatschka eine geplante Bootsgarage unter dem Seeviertel. Pläne dazu seien erst kürzlich bei der öffentlichen Präsentation des Projektes aufgetaucht und den Gemeindevertretern bis dahin vorenthalten worden, so Wiatschka. „Ein Wort zu einer Bootsgarage unterhalb der Anlage findet sich weder in den abgeschlossenen Kauf- & Dienstbarkeitsverträgen noch im Flächenwidmungsplan. Dadurch wäre eine Errichtung aus heutiger Sicht rechtswidrig!“, so Wiatschka.
Bürgermeister Krapf bestätigt ein Interesse von Soravia an einer derartige Bootsgarage. Um eine solche zu errichten, müsse der Baurechtsvertrag mit der Gemeinde abgeändert werden - und dies sei nur mit Gemeinderatsbeschluss möglich.
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