UVP-Prüfung für Großprojekt „Seeviertel“ in Gmunden eingeleitet
GMUNDEN. Das Großprojekt „Seeviertel“ am Seeufer des Traunsees in Gmunden steht vor einer entscheidenden Wende. Die oberösterreichische Umweltanwaltschaft hat bei der Landesregierung die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht (UVP) beantragt. Dieser Schritt folgt einer Anregung der Umweltorganisation „Alliance For Nature“ (AFN), die bereits im Dezember 2024 Bedenken äußerte.

Noch Anfang Dezember war angekündigt worden, dass die Baubewilligung für das „Seeviertel“ Anfang 2025 erteilt werde. Doch nun ist klar: Bis zur Klärung der UVP-Pflicht darf keine Genehmigung erfolgen. „Die Rechtslage ist eindeutig“, erklärte der Rechtsvertreter der AFN, Piotr Pyka.
Reaktionen auf Bedenken
Die Initiative der AFN, vertreten durch Generalsekretär Christian Schuhböck, stützt sich auf potenzielle Umweltbelastungen durch das Bauvorhaben. „Die schnelle Reaktion der Umweltanwaltschaft bestätigt, dass unsere Bedenken berechtigt sind“, so Schuhböck. Das Verfahren sei auch im Interesse der Gemeinde Gmunden und ihrer Bewohner.
Ziele der UVP
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ermittelt mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch, Natur und Kultur. Dabei werden Maßnahmen geprüft, um negative Einflüsse zu vermeiden oder zu minimieren. Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten. Die Ergebnisse der Prüfung könnten die Zukunft des Projekts maßgeblich beeinflussen.


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