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Debatte um Gmundner Bootshütten: Höchstgerichte prüfen weiter

Mag. Lisa-Maria Laserer, 02.02.2026 11:44

GMUNDEN. In der Causa um zwei Bootshütten am Traunsee ist eine weitere rechtliche Etappe erreicht. Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof haben den eingebrachten Rechtsmitteln aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Diese beiden Bootshütten sind das Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung. (Foto: WIA)
Diese beiden Bootshütten sind das Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung. (Foto: WIA)

Die beiden Bootshütten wurden 1969 errichtet, entsprachen jedoch laut Behörden nicht der damaligen Baubewilligung. Zentrales Streitthema ist, ob jemals eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung vorlag, wie von den Eigentümern vorgebracht. Davon hängen sowohl die Bewertung der Anlagen als auch die Frage eines möglichen Abrisses ab.

Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich stellte am Dienstag, 30. September 2025, fest, dass die Bootshütten zur Schaffung von Bootsabstellplätzen für den Fremdenverkehr errichtet wurden und nicht für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

Entscheidungen der Höchstgerichte

Gegen dieses Erkenntnis wurden Rechtsmittel eingebracht. Sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof erkannten nun diesen eine aufschiebende Wirkung zu, da keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Damit ist davon auszugehen, dass sich die Höchstgerichte inhaltlich mit der Causa befassen werden.

Diese Entscheidungen sind auch für die Anzeige des Gmundner Gemeinderats Roland Simmer relevant, der einen Amtsmissbrauch geltend gemacht hatte. 


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