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Fischereigeschäft wegen 2G-Kontrollen geschlossen: „Ich bin kein Revoluzzer“

Lisa Hackl, 20.01.2022 10:44

GASPOLTHOFEN. Christoph Ehrenfellner vom Fischereifachhandel Fish-On in Gaspoltshofen sieht sich nicht imstande, sein Geschäft weiterhin zu öffnen. Im Gespräch mit Tips erklärt er, warum sein Geschäft geschlossen bleibt. 

Christoph Ehrenfellner und Andrea Niedermayr schließen ihr Fischereifachgeschäft in Gaspoltshofen aufgrund der aktuellen Maßnahmen, bei der Unternehmen die 2G-Nachweise ihrer Kunden kontrollieren müssen. (Foto: Privat)

Der Gaspoltshofener veröffentlichte eine Information auf seinem Profil auf dem sozialen Netzwerk Facebook. Aufgrund der neuen Vorgabe der Regierung, nach der er kontrollieren muss, ob seine Kunden geimpft oder genesen sind, werde er sein Geschäft bis auf Weiteres schließen. Er respektiert alle seine Kunden gleichermaßen und sieht sich nicht imstande, die 2G-Kontrollen vorzunehmen, so Ehrenfellner. „Es geht mich nichts an, welche Krankheiten meine Kunden haben“, erklärt er auf Nachfrage von Tips. Er wolle nicht auf sensible Daten seiner Kunden zugreifen, aufgrund der Strafandrohung der Regierung müsse er das aber. Er beschloss, sein Geschäft zu schließen. Wenn er Personal zur Verfügung gestellt bekommen würde, die die Nachweise kontrollieren, könnte er sich vorstellen, wieder aufzusperren, erklärt Ehrenfellner. Ansonsten sei ihm die Strafandrohung von 3.600 Euro zu hoch.

Damit reduziert sich der Großteil von Ehrenfellners Umsatz. „90 Prozent meiner Einnahmen sind damit weg“, erklärt der Unternehmer. Er habe keinen Online-Shop, das Click und Collect-System funktioniert nur bei Stammkunden. Ohne Laufkundschaft und Beratung sei sein Einkommen fast bei null. Ehrenfellner arbeitet 40 Stunden pro Woche als Lkw-Fahrer, seit vier Jahren ist der Fischereishop sein zweites Standbein. Auch deshalb kann er es sich leisten, auf den Umsatz zu verzichten. Nur positive Rückmeldungen Auf Facebook habe er aus ganz Österreich positive Rückmeldungen für die Ankündigung der Schließung erhalten, sogar aus Deutschland kamen lobende Worte. Für Ehrenfellner ist der soziale Aspekt seines Shops besonders wichtig; die Beratung und die gemeinsamen Gespräche übers Fischen machen für ihn den wichtigsten Teil aus. „Das gesellige Beisammensein wurde durch die Maskenpflicht und die Personenbeschränkungen im Geschäft eingeschränkt“, erklärt der Unternehmer. „Ich bin kein Revoluzzer, ich will nur diese Maßnahme nicht einhalten“, erklärt Ehrenfellner. Von anderen Unternehmern, die ähnlich vorgehen, hat er bis jetzt noch nichts gehört.

Wirtschaftskammer: keine ähnlichen Fälle bekannt

Auch Sabine Tobisch, die Geschäftsführerin des Branchenverbunds Mode und Lifestyle, Sportartikelhandel der Wirtschaftskammer Oberösterreich, hat noch keinen ähnlichen Fall erlebt. Zwar gibt es viele Anfragen von Unternehmern zur Durchführung der Kontrollen, Schließungen wurden aber bislang nicht verzeichnet. „Wir haben vermehrt Fragen zu Ausnahmeregelungen sowie zum technischen Ablauf“, erklärt Tobisch. Die meisten Unternehmen kontrollieren entweder beim Eingang oder beim Ansprechen der Kundschaft den Nachweis einer Impfung oder Genesung. „Die Stimmung in der Branche ist nicht überschwänglich“, berichtet die Fachgruppensprecherin. Man nehme aber die zusätzlichen Maßnahmen in Kauf, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Nachdem sich die Kunden bereits an Masken gewöhnt haben, funktioniert auch die Kontrolle der 2G-Nachweise gut, erklärt Tobisch. Vereinzelt gibt es Kunden, die man wegschicken muss, ansonsten treten aber keine größeren Probleme auf.

2G-Kontrolle verpflichtend

Seit 11. Jänner muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in Geschäften kontrollieren. Mitarbeiter müssen ehestmöglich beim Betreten des Geschäftslokales, spätestens aber mit der Bezahlung eine Kontrolle eines Genesenen-Zertifikates oder eines Impfnachweises vornehmen. Davon ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Lebensmittelhandel oder Drogerien. Durch Click und Collect können auch ungeimpfte Kunden ihre vorbestellten Waren im Geschäft abholen, erklärt der österreichische Handelsverband in einer Presseaussendung der österreichischen Presseagentur (APA). Auch Kontakte zwischen zwei Unternehmen (B2B) und Schwangere sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind ausgenommen. In diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test nachgewiesen werden sowie der Ausnahmegrund durch ein ärztliches Zertifikat belegt werden.

Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren Strafen von bis zu 3.600 Euro. Die neuen Regelungen sollen auch durch die Polizei verstärkt kontrolliert werden.


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