Deponie in Weibern: ÖVP will verpflichtende Bedarfsprüfung
WEIBERN. Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Deponiegenehmigungen fordert die ÖVP. Künftig soll bei neuen Baurestmassendeponien verpflichtend geprüft werden, ob zusätzliche Kapazitäten tatsächlich notwendig sind. Anlass sind die Diskussionen um das geplante Deponieprojekt in Weibern.

„Bei neuen Deponien muss künftig eine einfache Frage beantwortet werden: Brauchen wir diese zusätzlichen Kapazitäten überhaupt? Eine Bedarfsprüfung soll fixer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens werden“, sagt Florian Hiegelsberger, ÖVP-Landesgeschäftsführer und Bezirksparteiobmann der ÖVP Grieskirchen.
Damit sollen laut Hiegelsberger einzelne Verfahren nicht politisch vorweggenommen werden. „Dafür gibt es Behörden und klare gesetzliche Regeln. Aber diese Regeln können wir für die Zukunft verbessern. Wer zusätzliche Deponiekapazitäten schaffen will, soll künftig auch darlegen müssen, warum sie gebraucht werden“, erklärt Hiegelsberger.
Nach derzeitiger Rechtslage stehen bei der Genehmigung vor allem die Voraussetzungen für die konkrete Anlage im Mittelpunkt. Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht unter anderem den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub oder Erschütterungen vor. Eine allgemeine verpflichtende Bedarfsprüfung für zusätzliche Deponiekapazitäten ist nicht als eigene Genehmigungsvoraussetzung vorgesehen.
Eine Bedarfsprüfung soll nach Ansicht Hiegelsbergers mehr Klarheit für Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft schaffen. „Wir wollen wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig Lebensqualität und Landschaft schützen. Wo Bedarf besteht, braucht es Rechtssicherheit. Wo kein Bedarf besteht, muss auch das berücksichtigt werden können“, sagt der Bezirksparteiobmann.








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