Wirbel um Wiederholungen in Sieghartser Volksschule
GROSS SIEGHARTS. Großes Aufsehen erregte am Donnerstag, 11. Februar die Meldung, dass die Volksanwaltschaft das Vorgehen von Lehrern an der Volksschule Groß Siegharts prüft. Volksanwalt Peter Fichtenbauer erhob schwere Vorwürfe gegen die Schulverwaltung und einzelne Lehrer. Der zuständige Pflichtschulinspektor Franz Weinberger widerspricht den Darstellungen Fichtenbauers und spricht von einer vorhersehbaren Entwicklung aufgrund der Leistungsschwäche der Schüler.

Der Volksanwaltschaft wurde von einem betroffenen Elternteil berichtet, dass im Schuljahr 2014/2015 neun Kinder der dritten Klasse Volksschule (VS) in Groß Siegharts das Schuljahr nicht positiv abschließen konnten und die Klasse daher nun wiederholen müssen. „Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist in diesem Fall an der pädagogischen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln und der dringende Verdacht eines Missstandes in der Schulverwaltung gegeben,“ heißt es in der Aussendung von Donnerstag.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) aus der Nachbargemeinde Dietmanns, zuständig für die Überprüfung der Verwaltung im Bereich Schulwesen, leitete daher ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Insbesondere wird in dieser Angelegenheit seitens der Volksanwaltschaft hinterfragt, ob dieser Fall der Schulaufsichtsbehörde bekannt war und ob eine Überprüfung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt ist. Der Volksanwalt ist überzeugt: „Ein solches Ereignis ist traumatisierend für Kinder. Sollten pädagogische Mängel festgestellt werden, so müssen dienst- bzw. disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ergriffen werden!“
Im Schuljahr 2014/15 hatte die offensichtlich gemeinte 3. Klasse der VS Groß Siegharts 22 Schüler. Die Klasse wurde von allen unterrichtenden Lehrerinnen als (sehr) leistungsschwach beschrieben, was schon zu Semester und am Ende des ersten Schuljahres sichtbar wurde.
„Die Eltern haben jedoch die damals vorgeschlagenen Umstufungen in die Vorschulstufe bzw. später von der 2. in die 1. Schulstufe (Möglichkeit der Schuleingangsphase für 3 Jahre) strikt abgelehnt. Die Schule hat den Elternwünschen nachgegeben und in der 3. Klasse waren dann die Defizite und Rückstände einfach zu groß, um ein weiteres Aufsteigen in die vierte Schulstufe vertreten zu können,“ informiert Pflichtschulinspektor Franz Weinberger.
Nach einzelnen Elterngesprächen wiederholen nun vier Schüler die Klasse freiwillig, obwohl sie nur positive Noten hatten. Weitere vier Kinder mussten die Klasse wegen ein oder zwei Nicht genügend (teils im Einvernehmen mit den Eltern) wiederholen, Einsprüche von Eltern hat es nicht gegeben. „Alle acht Kinder fühlen sich in der neuen 3. Klasse wohl, sind gut integriert und bestätigen durch ihre Leistungen, dass die Klassenwiederholung die richtige Entscheidung war,“ so Weinberger. Und weiter: „Durch Ausschöpfen der Umstufungsmöglichkeiten in der Grundstufe hätten die Wiederholungen wohl vermieden werden können.“


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15.02.2016 22:45
Unsere Schule hat diese Rufschädigung nicht verdient
Betreffend die Ermittlungen der Volksanwaltschaft wegen der zurückgestuften Schüler in der Volksschule Groß-Siegharts halten wir, der Vorstand der des Elternvereines, es für notwendig uns zu Wort zu melden. Wir fragen uns ob es eine für die Volksanwaltschaft gerechtfertigte Vorgehensweise ist die Medien mit polemischen Pressemitteilungen zu informieren BEVOR man mit der entsprechenden Schule Kontakt aufnimmt und dort nachfragt wie es überhaupt dazu kommen konnte. Unseren Informationen nach hatten weder die Schule noch der Schulinspektor die Möglichkeit sich zu rechtfertigen und erfuhren auch erst aus den Medien von den Anschuldigungen. Diese Anschuldigungen ziehen einen erheblichen Imageschaden für die Schule nach sich, den die Lehrer und Schüler unserer Schule nicht verdient haben. Wir können die von der Volksanwaltschaft getätigten Aussagen über die pädagogischen Fähigkeiten und die Zurückstufung wegen der Schülerzahlen in den Klassen nicht nachvollziehen, kennen die betroffene Lehrerin als kompetente Pädagogin und wünschen ihr viel Kraft diese Situation durchzustehen. Die betroffene Klasse ist unserer Meinung nach hauptsächlich durch mehrere Lehrerwechsel die mit der Erkrankung ihrer Klassenlehrerin ihren Beginn nahm und mehreren Eltern die eine Führung als Vorschüler im ersten Schuljahr ablehnten in die ungewöhliche Situation der vielen Rückstufungen gekommen. Es ist das gute Recht einer betroffenen Familie dass sie Beschwerde einlegt, wenn sie sich von der Lehrerin ungerecht behandelt fühlt und auch in Ordung dass ermittelt wird wenn ein Verdacht vorliegt. Aber die Art und Weise wie rufschädigend dies in unserem Fall seinen Lauf genommen hat kritisieren wir scharf. Der Vorstand des Elternvereines der VS Groß-Siegharts