Einkaufen im Sozialmarkt: "Niemand braucht sich zu schämen"
HAGENBERG. Vor acht Jahren gründete das OÖ. Rote Kreuz den ersten Sozialmarkt, um armutsgefährdete Menschen würdevoll zu unterstützen. Heute gibt es landesweit 21 Rotkreuz-Sozialmärkte, in denen die Kunden im Vorjahr 84.247 Einkäufe erledigten. Darunter sind auch viele alleinerziehende Mütter wie Adelheid E.

Adelheid E. wohnt mit ihren vier Kindern in einer Wohnung in einer größeren Gemeinde im Mühlviertel. Sie ist alleinerziehend und macht derzeit eine Ausbildung zur Fach- und Diplom-Sozialbetreuerin für Behindertenarbeit. Am Vormittag absolviert sie Praktika und an zwei Abenden pro Woche geht Adelheid in den Kurs, um sich das Wissen für diesen Beruf anzueignen.
„Armut und Arbeitslosigkeit sind keine Schande - es kann jeden irgendwann treffen“
Obwohl sie immer gearbeitet hat, lebt Adelheid unterhalb der Armutsgrenze. Beschwert hat sie sich deswegen noch nie. „Geld alleine macht nicht glücklich“, meint die Mühlviertlerin. „Armut und Arbeitslosigkeit sind keine Schande – jeden kann es irgendwann treffen.“
Trotzdem ist es schwer, mit einem geringen Einkommen das Auskommen zu finden. Deshalb besorgte sich Adelheid E. auch eine Einkaufsberechtigung für einen der 21 Rotkreuz-Sozialmärkte in Oberösterreich.
Die Regale sind gut gefüllt und die Waren von hoher Qualität
„Man braucht sich nicht zu schämen, wenn man im Sozialmarkt einkauft“, meint die vierfache Mutter, die ihre Lebensmittel jeden Freitag im Sozialmarkt Hagenberg kauft. „Das Team ist freundlich, die Regale sind gut gefüllt und die Waren von hoher Qualität.“
220.000 Menschen in OÖ sind armutsgefährdet
220.000 Menschen gelten laut Statistik Austria in Oberösterreich als armutsgefährdet. Sie müssen jede Kaufentscheidung sorgsam überlegen und sind neben den großen finanziellen auch von seelischen Sorgen geplagt.
Waren werden günstig abgegeben
Sozialmärkte bieten Waren des täglichen Gebrauchs zu stark reduzierten Preisen an. So tragen sie einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Menschenwürde bei. Einkaufsberechtigt sind Personen, die über ein monatliches Einkommen von maximal 950 Euro verfügen (Ein-Personen-Haushalt).


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