Kefermarkt will zum Hochwasserschutz Ufergehölz roden - Naturschutzbehörde lehnt Ansuchen ab
KEFERMARKT. Die Gemeinde Kefermarkt hat sich mit einem Ansuchen bemüht, entlang eines Teilstückes der Ortspassage der Feldaist beidseitig das Ufergehölz zu roden, um die Aistsiedlung vor Hochwasser zu schützen. Die Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft lehnte diese Maßnahmen ab.
„Wir bemühen uns seit vier Jahren, die Sträucher entlang eines Kilometers neben der Feldaist roden zu dürfen. Hier staut sich der Fluss auf, bei Hochwasser bleibt hier Gehölz hängen und das Wasser tritt über das Ufer. Bei den beiden Hochwassern 2013 und 2015 hat das bereits zu Problemen geführt“, schildert Bürgermeister Herbert Brandstötter die Situation. Für einen schnelleren Abfluss will die Gemeinde Kefermarkt die angewachsenen Sträucher entfernen lassen. „Es gibt sogar einen Bescheid vom Land aus den 70er Jahren, der Maßnahmen zur Regulierung der Feldaist vorschreibt“, erklärt der Bürgermeister.
Die Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Freistadt hat das Ansuchen abgelehnt. „Als Grund wurde genannt, dass im 50 Meter Landschaftsschutzbereich der Feldaist das Landschaftsbild beziehungsweise der Naturhaushalt alle anderen Interessen überwiegt und diese nicht verletzt werden dürfen“, sagt Brandstötter. Die Gemeinde Kefermarkt hat vor Bescheiderlassung durch die Bezirkshauptmannschaft Freistadt sehr eindringlich auf die Situation der problematischen Anlandungen weiter in Richtung Kläranlage und darüber hinaus hingewiesen und erklärt, im Falle einer negativen Beurteilung seitens der Behörde, auch jegliches Verschulden im Ereignisfall aus genannten Gründen abzuweisen.
„Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Negativbescheid bereits der Regelfall seitens der Bezirkshauptmannschaft Freistadt gegenüber der Gemeinde ist, zumal es in keiner Weise unsererseits nachvollzogen werden kann, dass vor allem Schäden die durch Hochwasser für Personen und deren Eigentum entstehen können, nachrangig gegenüber einem Landschaftsbild oder Naturhaushalt beurteilt werden“, sagt Bürgermeister Brandstötter.
Von der zuständigen Behörde der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wurde zu dem Fall keine Auskunft gegeben.
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