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Gutachten bestätigt Tod wegen verwechselter Infusion im Landeskrankenhaus Kirchdorf

Leserartikel Carina Kerbl, BSc MSSc, 16.02.2018 10:27

KIRCHDORF AN DER KREMS. Ein medizinisches Gutachten bestätigt, dass der Tod eines 61-jährigen Patienten im Krankenhaus Kirchdorf auf eine Medikamentenverwechslung im Zuge einer Infusionsverabreichung zurückzuführen sei, bestätigt Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sieben Mitarbeiter des Krankenhauses. Foto: Gespag
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sieben Mitarbeiter des Krankenhauses. Foto: Gespag

Dem betroffenen Mann war im Herbst 2017 von einem Pfleger eine falsche Infusion verabreicht worden, wie Tips berichtete. Er soll sie mit einer anderen verwechselt haben, weil sie in eine falsche Lade eingeordnet worden sei und er das Etikett nicht mehr kontrolliert habe. Der Patient ist danach gestorben.

Zu hohe Kalzium-Konzentration

„Laut Expertise war eine massiv erhöhte Kalzium-Konzentration kausal am Multiorganversagen des 61-Jährigen schuld“, sagte Pechatschek. Man könne wohl von menschlichem Versagen sprechen, bestätigte er auf Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen sieben Spitalsmitarbeiter wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung.

Erhebungen noch nicht abgeschlossen

Die Erhebungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Ebenfalls weiter unklar ist, ob es neben dem 61-Jährigen noch andere Opfer dieser Verwechslung geben könnte: Der Leichnam einer 81-jährigen Frau ist exhumiert worden, die Untersuchungen brachten aber kein aussagekräftiges Ergebnis. „Wir versuchen jetzt, anhand der Krankenakte Licht ins Dunkel zu bringen“, so Pechatschek.

Zwei weitere Personen betroffen

Bei Bekanntwerden der Causa stand zudem im Raum, dass zwei weitere Patienten von der Medikamentenverwechslung betroffen gewesen sein könnten, aber keine gesundheitlichen Folgeschäden davongetragen haben. Das sei ebenfalls noch Gegenstand von Ermittlungen, sagte Pechatschek. Hier würde es um den Verdacht der Körperverletzung gehen. Wenn es für die Betroffenen aber völlig folgenlos war, müsse man sich genau ansehen, ob es den Tatbestand erfülle.


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