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Pflegefamilien im Bezirk Kirchdorf gesucht: Informationsveranstaltung in der Bezirkshauptmannschaft

Sophie Kepplinger, BA, 30.01.2024 20:05

KIRCHDORF AN DER KREMS. Am 27. Februar, 16 Uhr, informieren Kinderpsychologin Claudia Hockl und Karin Hametner, Gruppenleiterin der Kinder- und Jugendhilfe Kirchdorf, in der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf über das Pflegeeltern-Dasein. Sie bieten einen Einstieg in die Thematik und sprechen über Herausforderungen im Leben einer Pflegefamilie.

Pflegeeltern geben Geborgenheit in schwierigen Zeiten. (Foto: Geber86/stock.adobe.com)
Pflegeeltern geben Geborgenheit in schwierigen Zeiten. (Foto: Geber86/stock.adobe.com)

Viele Menschen verbinden das Wort „Familie“ mit den Begriffen Liebe, Geborgenheit, Vertrauen, Zusammenhalt, Unterstützung und gegenseitige Hilfe. Es kann aber passieren, dass Familien aufgrund von Schicksalsschlägen wie eine schwere Erkrankung oder der Tod der Eltern, finanzielle Probleme, Gewalt, sexuelle Übergriffe, Alkohol- und Drogenmissbrauch oder eine psychische Erkrankung der Eltern dermaßen erschüttert werden, dass Eltern die Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für ihre Kinder nicht mehr tragen können. In solchen familiären Krisen übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen und sucht einen geeigneten Betreuungsplatz in einer Pflegefamilie oder einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Mehr zum Thema: „Ein Heim kann niemals eine Familie ersetzen“: Eine Pflegemama erzählt

Pflegeeltern geben Geborgenheit in schwierigen Zeiten

Die Dauer und Intensität einer familiären Betreuung können ganz unterschiedlich sein. Die Pflegeeltern übernehmen für eine bestimmte Zeit (Kurzzeitpflege) oder unbestimmte Zeit (Langzeitpflege) teilweise oder zur Gänze die Aufgaben der leiblichen Eltern. Pflegeeltern geben Geborgenheit in schwierigen Zeiten, sie übernehmen aber nicht die rechtliche Vertretung der Pflegekinder. Die Obsorge verbleibt bei der Kinder- und Jugendhilfe oder den leiblichen Eltern.

Je nach Möglichkeit wird der Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten. Wenn sich die Situation der Herkunftsfamilie eines Pflegekindes stabilisiert hat und nach Einschätzung der Fachkräfte die Erziehungsaufgabe wieder wahrgenommen werden kann, ist zu prüfen, ob eine Rückführung des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie erfolgen kann.

Wer kann Pflegemutter oder Pflegevater werden?

Grundsätzlich kann man als Ehepaar beziehungsweise in Lebensgemeinschaft lebend (auch in gleichgeschlechtlicher Beziehung) sowie als Alleinerziehende/r Pflegeeltern werden. Nach einem ersten Beratungsgespräch bei der regional zuständigen Kinder- und Jugendhilfe erfolgt eine Eignungsprüfung. Bei dieser Prüfung wird abgeklärt, ob die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für ein Betreuungsverhältnis vorliegen. Zur fachlichen Vorbereitung ist die Teilnahme an einem Seminar Pflicht.

Unterstützung der Pflegefamilien

Die Pflegeeltern werden bei der Betreuung von Pflegekindern von Sozialarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Pflegeeltern Anspruch auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegefreistellung und Pflegekindergeld. Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung ist ein Anstellungsverhältnis für einen Pflegeelternteil möglich.

Informationsnachmittag bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf

Ein Informationsabend am 27. Februar, 16 Uhr, bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf bietet den besten Einstieg in diese Thematik. Interessierte können sich an die Kinder- und Jugendhilfe Kirchdorf unter der Telefonnummer 07582 / 685-653 40 wenden.


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