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Sozialpartner sollen über Sonntagsöffnung in Tourismusgemeinden verhandeln

Leserartikel Jakob Weiermair, 02.06.2015 16:00

BEZIRK/OÖ. In der Diskussion um die Ausnahmeregelung bei der Sonntagsöffnung, die auch drei Gemeinden im Bezirk Kirchdorf betroffen hätte, wurde vom Land entschieden, die entsprechende Verordnung einstweilen nicht in Kraft treten zu lassen.

Eine Verordnung für die Sonntagsöffnung in drei "Tourismusgemeinden" des Bezirks Kirchdorf tritt nicht in Kraft. Foto: wodicka
Stattdessen soll jetzt von den So­zialpartnern – sprich von Gewerk­schaften und Wirtschaftskammer – eine Lösungsmöglichkeit für die Frage der Sonntagsöffnung in Tourismusgemeinden erarbeitet werden. In einer Mitteilung des Landes OÖ heißt es dazu: „Wirtschafts-Landesrat Michael Strugl ist in einem Gespräch mit GPA-djp-Regionalgeschäftsführer Andre­as Stangl übereingekommen, dass auf Ebene der Sozialpartner eine konsensuale Lösung zur Sonn­tagsöffnung gesucht werden soll.“ Positionen WKO-Bezirksstellenleiter Sieg­fried Pramhas findet die nun vor­geschlagene Vorgangsweise sinn­voll: „Es ist sicher gescheit, hier noch einmal sachlich und ver­nünftig und möglichst auch auf der regionalen Ebene zu reden.“ Zu seiner Position in der Frage der Sonntagsöffnung für Tourismus­gemeinden sagt Pramhas: „Unsere Überlegung war es, die Nahver­sorgung in den Pyhrn-Priel-Ge­meinden zu stärken, indem touristische Kaufkraft auch an Sonntagen lukriert werden kann. Wir wollen damit gerade die klei­nen Betriebe stärken.“ ÖGB-Kirchdorf-Vorsitzender Rudi Diensthuber zeigt sich in seiner Reaktion erleichtert über die Abwendung der Verordnung: „Nun hat die Vernunft gesiegt und Landeshauptmann Pühringer hat diese Verordnung zurückgezogen und die Sozialpartner gebeten, eine konsensuale Lösung zu er­arbeiten.“ Insgesamt sei laut Diensthuber durch den Ablauf der Diskussion aber eine „schiefe Optik für die Politik“ entstanden. Da der Gewerkschaftsbund die Sonntagsöffnung entschieden ab­lehnt (Tips berichtete), stellt sich die Frage, wie viel Verhandlungs­spielraum zwischen den Sozial­partnern tatsächlich besteht. In der Mitteilung des Landes heißt es, dass sich von den sechs betrof­fenen Gemeinden nur Mondsee, Hinterstoder und Spital am Pyhrn für die Regelung ausgesprochen hätten.

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